Der Fachbereich "Immissionsschutz und Abfallrecht" ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Industrie- und Gewerbeanlagen und Vorhaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dazu erlassener (EU-) Verordnungen.