Asyl

Im Folgenden sind Informationen, Anträge und Formulare zum Asylverfahren zusammengestellt.

Terminvereinbarung Verlängerung Aufenthaltsgestattung

Nachdem der Asylsuchende seinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt hat, stellt das Landratsamt Neu-Ulm als zuständige Ausländerbehörde eine sogenannte "Gestattung" als Ausweisdokument aus. Die Aufenthaltsgestattung berechtigt den Asylsuchenden bis zum Abschluss des Asylverfahrens (bis über seinen Asylantrag entschieden wird), in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.

Terminvereinbarung Verlängerung Aufenthaltsgestattung

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