Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Jeder Asylsuchende hat in Deutschland das Recht auf ein Asylverfahren, in dem die individuellen Fluchtgründe sorgfältig geprüft werden. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland durch Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) festgelegt.
Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen - etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal.
Im Bereich Asyl sind Informationen, Anträge und Formulare zum Asylverfahren zusammengestellt.
Der Bereich Unterkunft kümmert sich um Anliegen rund um das Thema Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte.
Zahlen zur Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis
Das Landratsamt Neu-Ulm betreut derzeit, über den gesamten Landkreis Neu-Ulm verteilt, 31 Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit insgesamt 766 Geflüchteten (Stand 16.01.2025).
Darüber hinaus gibt es weitere Unterkünfte sowie das Ankerzentrum, welche die Regierung von Schwaben im Landkreis Neu-Ulm betreut. Zusätzliche Unterkünfte werden von Ukrainerinnen und Ukrainern bewohnt, die teilweise auch privat untergebracht sind.