Aktuelle wichtige Hinweise
Die Beantwortung des Quick-Checks kann auf Grund der hohen Zahl an Anfragen derzeit bis zu sechs Wochen dauern.
Neue Termine zur Buchung der Antragsunterzeichnung werden jeden Mittwoch bereitgestellt.
Über uns
Die Staatsangehörigkeitsbehörde hilft Menschen bei Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit. Sie ist in Bayern Teil des Landratsamts oder der Stadtverwaltung und arbeitet nach den deutschen Gesetzen.
Die Behörde nimmt Anträge auf Einbürgerung an und prüft, ob alle Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt sind. Sie entscheidet, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt und stellt dazu Bescheide aus.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt Staatsangehörigkeitsausweise aus, wenn unklar ist, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sie kann auch Bescheinigungen ausstellen, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit nicht hat, wenn eine andere Stelle das verlangt.
Die Behörde berät Menschen, die Deutsche werden möchten, zu Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf der Einbürgerung.
Sie informiert auch zu Fragen wie Mehrstaatigkeit, Verlust oder Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Dienstleistungen
- Einbürgerung: Anspruchseinbürgerung § 10 StAG; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung: Ermessenseinbürgerung § 8 StAG (Antragstellung auch für Kinder unter 16 Jahren ohne Eltern) und § 9 StAG (Antragstellung für Personen mit deutschem Ehepartner)
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit