Bauen und Wohnen

Von der Genehmigung des Flächennutzungsplans bis zur Verwaltung von landkreiseigenen Liegenschaften und Gebäuden reicht die breite Palette des Bereiches Bauen und Wohnen. Bauvoranfragen und Baugenehmigungen gehören ebenso zum Arbeitsalltag wie Fragen zum Brandschutz und der Denkmalpflege. Auch Stellungnahmen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der kreisangehörigen Gemeinden fallen in diesen Bereich.

Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um den Gebäudeunterhalt der Liegenschaften des Landkreises und sind für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Einrichtungen des Landkreises - ohne Krankenhäuser und Abfallwirtschaftsbetrieb - zuständig.

Für die Genehmigung von Abgrabungen Rohstoffabbau sowie den Kies-, Sand- und Lehmabbau ist der Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz zuständig.

Bitte Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid direkt beim Landratsamt Neu-Ulm und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde einreichen

Bitte beachten Sie, dass Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid direkt beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden müssen. Das gilt nicht für Bauvorhaben, die auf dem Gebiet der Stadt Neu-Ulm verwirklicht werden sollen und solche, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayer. Bauordnung) behandelt werden sollen – hier sind die Antragsunterlagen direkt bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen.

Informationen zu den weiteren Änderungen der Bayerischen Bauordnung erhalten Sie unter Bayerische Bauordnung und Vollzugshinweise - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Die Bereiche im Überblick

Neubau, Umbau, Erweiterung oder Abriss - die "Rechtliche Bauordnung" kümmert sich darum, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehören:
  • Bauvoranfragen, Bauanträge und Baugenehmigungen. Die Bandbreite reicht von der Garage über das Mehrfamilienhaus bis hin zu gewerblichen Bauten.
  • technische Fragen zur Bauordnung
  • bestimmte Fragen zum Denkmalschutz
Bauherren-Info
Als untere Landesplanungsbehörde ist der Bereich "Bauleitplanung, Gutachterausschuss" für die sogenannte Raumordnung und Landesplanung zuständig. Hierzu gehören vor allem die Genehmigung der Flächennutzungspläne sowie Stellungnahmen zu Bebaungsplänen.

Des Weiteren ist hier die Geschäfstsstelle Gutachterausschuss angesiedelt, die unter anderem Verkehrswertgutachten erstellt, Bodenrichtwerte fortschreibt, die Kaufpreissammlung führt und auswertet sowie den Grundstücksmarktbericht erstellt.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist das Straßenrecht und der Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Hierzu zählen die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen.
  • Kreishochbau: Errichtung und Erweiterung von Gebäuden des Landkreises und von Einrichtungen, an denen der Landkreis maßgeblich beteiligt ist (ohne Krankenhäuser und ohne Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm)
  • Gebäudewirtschaft: Baulicher und technischer Unterhalt bei allen Gebäuden und Einrichtungen des Landkreises
Der Bereich Kaufmännische und infrastrukturelle Gebäudewirtschaft verwaltet die Flächen und Liegenschaften des Landkreises Neu-Ulm. Dazu gehören unter anderem:
  • Kauf, Verkauf oder Tausch von Grundstücken, Kreisstraßen, Ausgleichs- oder Naturschutzflächen
  • Verwaltung und Betrieb sämtlicher Landkreisgebäude wie Schulen, Turnhallen, Hausmeisterwohnungen und Unterkünfte für Asylbewerber
  • Kauf und Verkauf oder die Ver- und Anmietung von Gebäuden und Wohnungen sowie Pachtverträge
Wohnung des Landkreises anmieten


Außerschulische Nutzung von Sportstätten


Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereine und sonstige Vereinigungen gegen Gebühr für Trainingszwecke, Turniere und Verbandsspiele anmieten. Hierfür ist eine außerschulische Nutzung von Sportstätten zu beantragen.

Außerschulische Nutzung von Sportstätten beantragen

Wissenswertes

Arbeiten auf einer Baustelle im Landkreis-

Bauherren-Info

Schritt für Schritt von der Idee bis zur Fertigstellung: Unter Bauherren-Info hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr alle Infos und Anträge rund um das Thema Bauen und Bauanträge zusammengefasst.

Solarpanels stehen auf einer grünen Wiese.

Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Verfahrenshandbuch zum Thema Erneuerbare Energien erstellt.

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