Von der Genehmigung des Flächennutzungsplans bis zur Verwaltung von landkreiseigenen Liegenschaften und Gebäuden reicht die breite Palette des Bereiches Bauen und Wohnen. Bauvoranfragen und Baugenehmigungen gehören ebenso zum Arbeitsalltag wie Fragen zum Brandschutz und der Denkmalpflege. Auch Stellungnahmen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der kreisangehörigen Gemeinden fallen in diesen Bereich.
Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um den Gebäudeunterhalt der Liegenschaften des Landkreises und sind für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Einrichtungen des Landkreises - ohne Krankenhäuser und Abfallwirtschaftsbetrieb - zuständig.
Hauptsächlicher Ansprechpartner für diese Fragen sind:
- der Fachbereich Bauordnung und Bauleitplanung (unterteilt in Rechtliche Bauordnung sowie Bauleitplanung/Gutachterausschuss)
- der Fachbereich Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft (unterteilt in Technische, Kaufmännische und infrastrukturelle Gebäudewirtschaft)
Für die Genehmigung von Abgrabungen sowie den Kies-, Sand- und Lehmabbau ist der Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung zuständig.
Die Bereiche im Überblick
- Bauvoranfragen, Bauanträge und Baugenehmigungen. Die Bandbreite reicht von der Garage über das Mehrfamilienhaus bis hin zu gewerblichen Bauten.
- technische Fragen zur Bauordnung
- bestimmte Fragen zum Denkmalschutz
Des Weiteren ist hier die Geschäfstsstelle Gutachterausschuss angesiedelt, die unter anderem Verkehrswertgutachten erstellt, Bodenrichtwerte fortschreibt, die Kaufpreissammlung führt und auswertet sowie den Grundstücksmarktbericht erstellt.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist das Straßenrecht und der Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Hierzu zählen die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen.
Die ebenfalls hier angesiedelte Vergabestelle kümmert sich um Vergaben und Ausschreibungen.
- Kreishochbau: Errichtung und Erweiterung von Gebäuden des Landkreises und von Einrichtungen, an denen der Landkreis maßgeblich beteiligt ist (ohne Krankenhäuser und ohne Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm)
- Gebäudewirtschaft: Baulicher und technischer Unterhalt bei allen Gebäuden und Einrichtungen des Landkreises
- Kauf, Verkauf oder Tausch von Grundstücken, Kreisstraßen, Ausgleichs- oder Naturschutzflächen
- Verwaltung und Betrieb sämtlicher Landkreisgebäude wie Schulen, Turnhallen, Hausmeisterwohnungen und Unterkünfte für Asylbewerber
- Kauf und Verkauf oder die Ver- und Anmietung von Gebäuden und Wohnungen sowie Pachtverträge
Außerschulische Nutzung von Sportstätten
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereine und sonstige Vereinigungen gegen Gebühr für Trainingszwecke, Turniere und Verbandsspiele anmieten. Hierfür ist eine außerschulische Nutzung von Sportstätten zu beantragen.
Außerschulische Nutzung von Sportstätten beantragen