Die Betreuungsstelle für Erwachsene

Die Betreuungsstelle für Erwachsene im Landratsamt ist Koordinations- und Ansprechstelle im Betreuungsalltag. Sie berät in allen Fragen der gesetzlichen Betreuung für Erwachsene.

Der Aufgabenkreis der Betreuungsstelle lässt sich in folgende neun Kernaufgaben unterteilen.

Kernaufgaben der Betreuungsstelle

Die Unterstützung der Betreuungsgerichte ist ein Arbeitsschwerpunkt der örtlichen Betreuungsstelle.

Die Betreuungsstelle wird vom Betreuungsgericht zur Aufklärung eines Sachverhaltes eingeschaltet. Die Betreuungsstelle erstellt einen qualifizierten Sozialbericht, der die Lebenssituation des Betroffenen (persönliche, gesundheitliche und soziale Situation) und seine Sichtweise wiedergibt.

In dem Bericht wird auch erläutert, ob eine Betreuung notwendig erscheint, ob andere Hilfen ausreichend sind oder eine Vorsorgevollmacht erteilt werden kann.

Weiterhin schlägt die Betreuungsstelle den Aufgabenkreis der Betreuung sowie eine Person vor, die gegebenenfalls die Betreuung übernehmen könnte.

Die Betreuungsstelle unterstützt das Gericht darüber hinaus in bereits anhängigen Betreuungsverfahren.
Es ist Aufgabe der Betreuungsstelle, Betroffene und andere interessierte Personen über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen zu informieren und allgemein gehaltene Hilfestellungen zu leisten (§ 5 Abs.1 BtOG).

Zu den allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen gehören insbesondere Vorsorgeinstrumente und deren rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Die Betreuungsstelle informiert über das Institut der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Sie beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf der Vorsorgevollmacht und bei Betreuungsverfügungen.
  • Auf eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister wird hingewiesen.
  • Die Betreuungsstelle bietet in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Informationsveranstaltungen an
Das Beratungsangebot erfolgt im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens.

Die Betreuungsstelle berät über mögliche Hilfen, die geeignet sind, die Errichtung einer Betreuung zu vermeiden. Sie zeigt Unterstützungsmöglichkeiten z. B. bei anderen Stellen und den Zugang zu diesen Hilfen auf und übermittelt gegebenenfalls etwaigen Unterstützungsbedarf an die entsprechenden Stellen im sozialen Hilfesystem.

Eine Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsstelle setzt immer das Einverständnis sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen bzw. des Betroffenen voraus.

Über die Beratung hinaus kann in besonderen Einzelfällen eine erweiterte Unterstützung im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens durch die Betreuungsstelle erfolgen. Es wird ein zeitlich begrenztes Fallmanagement vereinbart.
Die Betreuungsstelle kann vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden, wenn kein anderer geeigneter Betreuer zur Verfügung steht.
Durch das Betreuungsorganisationsgesetz wurde ab 01.01.2023 ein formales Registrierungsverfahren für berufliche Betreuerinnen und Betreuer eingeführt. Es ist bei der Betreuungsstelle als Stammbehörde angesiedelt. Die persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen müssen nachgewiesen werden (§§ 23 ff. BtOG). Damit wurde ein bundeseinheitliches Verfahren für den Berufszugang mit Rechtsschutzmöglichkeit geschaffen.

Für Bestandsbetreuerinnen und -betreuer sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Die Betreuungsstelle nimmt an verschiedenen Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammen mit anderen Vertreterinnen und Vertretern des Betreuungswesens teil, um die Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten zu verbessern.
Bestimmte Geheimnisträger wie Ärzte, Berufspsychologen, Berater für Suchtfragen und staatlich anerkannte Sozialarbeiter/Sozialpädagogen haben einen Beratungsanspruch gegenüber der Betreuungsstelle, wenn ihnen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung einer betreuten Person bekannt werden.

Bestellung einer Betreuung

Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchen Aufgabenkreisen die Errichtung einer Betreuung erforderlich ist. Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz wird nur für die Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet, in denen eine rechtliche Unterstützung als notwendig erscheint.

Um eine Betreuung anzuregen, sollten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden.
Dies ist im Landkreis Neu-Ulm:
Amtsgericht Neu-Ulm
Abteilung für Betreuungssachen
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731/ 70793 - 0
Fax: 0731/707093 - 112
 
Beratung über Betreuungsstelle im Landratsamt

Im Zweifelsfall, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Betreuer bestellt werden soll oder ob andere Hilfen ausreichend sind, wenden Sie sich an die Betreuungsstelle des Landratsamtes um unverbindlich eine Beratung einzuholen.


Voraussetzungen für eine Betreuung


Grundsätzlich kann jedermann eine Betreuung für eine betreuungsbedürftige Person beim Betreuungsgericht anregen. Die medizinischen Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Sie möchten Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer werden?

Im Landkreis Neu-Ulm besteht derzeit ein Bedarf an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern.
 
Eine Berufsbetreuerin bzw. ein Berufsbetreuer vertritt erwachsene Personen im Rahmen des vom Gericht zugewiesenen Aufgabenkreises bei einer rechtlichen Betreuung.

Wer eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sucht, ist in diesem Bereich richtig.

Die Aufgabenfelder orientieren sich am Krankheitsbild der Bertreuten bzw. des Betreuten. Dies kann beispielsweise eine geistige Behinderung sein, eine Psychose oder auch eine Demenzerkrankung.
 
Jede Betreuung ist verschieden - ebenso wie die Menschen, die man betreut - keine gleicht der anderen. Auch wenn man viele Jahre in diesem Bereich tätig ist, erlebt man immer wieder neue Situationen.

Voraussetzungen für eine Berufsbetreuerin bzw. einen Berufsbetreuer

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium, insbesondere aus den Bereichen der sozialen Arbeit, Rechtswissenschaften, Verwaltung und Betriebswirtschaft.
  • Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit. Die Berufsbetreuerin bzw. der Berufsbetreuer rechnet seine Vergütung mit dem Betreuungsgericht ab. Er ist nicht beim Landratsamt Neu-Ulm oder dem Betreuungsgericht angestellt.
  • Mitbringen sollte man Freude am Umgang mit Menschen mit Behinderungen bzw. Beienträchtigungen. Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit. Ihre Selbstbestimmung gilt es zu wahren. Wünsche der betroffenen Personen müssen weitestgehend berücksichtigt werden.
  • Administrative Tätigkeiten stellen häufig einen größeren Teil der Aufgaben dar. Die rechtliche Betreuerin bzw. der rechtliche Betreuer übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern organisiert diese bei Bedarf.
  • Die Berufsbetreuerin bzw. der Berufsbetreuer sollte eine professionelle Büroorganisation vorhalten.
  • In der Regel wird von zu Hause aus gearbeitet, wo sich das Büro befindet. Die Tätigkeit eignet sich gut als Teilzeittätigkeit. Die Anzahl der Betreuungen können selbst bestimmt werden.
 
Bei Interesse an dieser Tätigkeit nehmen sie bitte mit dem Team der der Betreuungsstelle Kontakt auf.

Wir freuen uns auf Sie!

Die Dienstleistungen der Betreuungsstelle im Überblick

Broschüre des Bezirks Schwaben zum Thema (sozial)psychiatrische Hilfen und ambulante & stationäre Angebote in der Region Günzburg und Neu-Ulm.
Der Seniorenwegweiser ds Landkreises Neu-Ulm bietet Ihnen einen breiten Querschnitt zu unterschiedlichen Fragen rund ums Älterwerden.
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