Bürgerstiftung Reinhold und Gabriele Dehm

Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im Landkreis Neu-Ulm für die Belange des Gemeinwohls - dies ist das Ziel der vom Landkreis Neu-Ulm gegründeten, gemeinnützigen Bürgerstiftung Reinhold und Gabriele Dehm.

Die 2006 gegründete Stiftung geht auf ein Vermächtnis von Gabriele Dehm zurück, das gegenüber dem Landkreis Neu-Ulm mit der Auflage verbunden war, eine Stiftung zu gründen, die ihren Namen sowie den Namen ihres ebenfalls verstorbenen Bruders Reinhold trägt.

Durch ein weiteres Vermächtnis von Theresia Baur aus Neu-Ulm konnte das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung inzwischen beträchtlich aufgestockt werden. Der Landkreis Neu-Ulm hat das Vermächtnis im Jahr 2007 in die Bürgerstiftung eingebracht.

Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im sozialen Bereich zu Gunsten der Bevölkerung des Landkreises Neu-Ulm.

Wissenswertes zur Stiftung

Zweck der Bürgerstiftung ist laut Satzung die Förderung und Entwicklung
  • von Bildung und Erziehung im Landkreis Neu-Ulm
  • der Jugend- und Altenhilfe im Landkreis Neu-Ulm
  • öffentlicher Wohlfahrts- und Gesundheitspflege im Landkreis Neu-Ulm
  • der Hospizbewegung zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen im Landkreis Neu-Ulm

Dabei können neben personenbezogenen Zuwendungen an Bedürftige auch Projekte oder soziale Netze unterstützt werden, die sozialen Konflikten bereits im Vorfeld begegnen.


Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital und von Spenden entscheidet grundsätzlich der siebenköpfige Stiftungsrat auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes. Dieser hat dabei den in der Satzung festgelegten Stiftungszweck sowie etwaige Vorgaben der Zustifter oder Spender zu beachten.


Anträge von Privatpersonen auf Unterstützung durch die Stiftung können schriftlich über die Wohlfahrtsverbände, die Städte, Märkte und Gemeinden, das Jobcenter Neu-Ulm oder über die mit Sozialleistungen befassten Fachbereiche des Landratsamtes gestellt werden an:

Bürgerstiftung
Reinhold und Gabriele Dehm
c/o Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Porträt Landrat - Bürgerstiftungsseite"Ich würde mich sehr freuen, wenn es möglich wäre, das Stiftungsvermögen anhand von Zustiftungen so aufzustocken, dass mit den Erträgen Menschen im Landkreis Neu-Ulm wirksam geholfen werden kann.
Ich möchte unsere Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich dazu aufrufen, sich für unsere Bürgerstiftung persönlich zu interessieren und sie dabei - im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten - auch finanziell zu unterstützen. Denjenigen, die das bereits getan haben, darf ich an dieser Stelle meinen ebenso herzlichen Dank aussprechen."

Ihr Landrat Thorsten Freudenberger
Vorsitzender der Stiftungsrates


Das Spendenkonto der Bürgerstiftung lautet:

Bürgerstiftung
Reinhold und Gabriele Dehm

IBAN: DE43 7305 0000 0430 0117 00
BIC: BYLADEM1NUL


Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Spendenquittung.

Zuwendungen an die Bürgerstiftung können als Spende oder als Zustiftung erfolgen. Während eine Spende bei der nächsten Ausschüttung restlos vergeben wird, fließt die Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein. Ausgeschüttet werden in diesem Fall nur die jährlich erwirtschafteten Zinserträge. Wenn bei einer Spende nichts anderes vermerkt ist, werden gespendete Beträge ab 500 Euro als Zustiftung betrachtet und dem Stiftungsvermögen zugeschlagen, damit auch längerfristig wirksam geholfen werden kann.

Während für eine Stiftung das Mindestkapital 50.000,00 Euro betragen muss, gibt es für Zustiftungen keine Grenze. Die Bürgerstiftung eröffnet den Bürgern die Möglichkeit, auch kleine Beträge auf Dauer einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals können vielfältige Projekte für das Gemeinwohl gefördert werden.

Die Bürgerstiftung verfügt über zwei Organe, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind:
  • Der Stiftungsvorstand, der die Stiftung leitet.
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist der Geschäftsbereichsleiter für Zentrale Angelegenheiten des Landratsamtes Neu-Ulm, Mario Kraft. Stellvertreter ist Jürgen Koch, stellvertretender Leiter Fachbereich Soziales und Senioren.
  • Der Stiftungsrat, der über alle grundsätzlichen Angelegenheiten entscheidet, und insbesondere über die Verwendung der Vermögenserträge beschließt.
Die Mitglieder des Stiftungsrates kommen aus dem kirchlichen Bereich, dem Schulbereich und aus der Kommunalpolitik. Sie werden jeweils für 2 Jahre vom Schul-, Sport-, Kultur- und Stiftungsausschuss, einem Unterausschuss des Kreistags des Landkreises Neu-Ulm, berufen.

Dem Stiftungsrat gehören im Bestellungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 an:
  • Landrat Thorsten Freudenberger
  • Bürgermeister Erich Winkler (Vertreter der Gemeinden, stellvertretender Vorsitzender)
  • Kreisrätin Gabriele Rzehak-Wartha (für die Grüne/Linke -Kreistagsfraktion)
  • Kreisrätin Eva Treu (für die JU-Kreistagsfraktion)
  • Dekan Jürgen Pommer (Vertreter für die evangelische Kirche)
  • Dekan Martin Straub (Vertreter für die katholische Kirche)
  • Oberstudiendirektor Dr. Martin Bader (Vertreter Schulen/Bildung)
 
Thorsten Freudenberger wurde am 08.10.2023 in den Bayerischen Landtag gewählt. Er erklärte mit der konstituierenden Sitzung des Landtags am 30.10.2023 sein Ausscheiden aus dem Stiftungsrat. Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates ist Erich Winkler.
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