Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im Landkreis Neu-Ulm für die Belange des Gemeinwohls - dies ist das Ziel der vom Landkreis Neu-Ulm gegründeten, gemeinnützigen Bürgerstiftung Reinhold und Gabriele Dehm.
Die 2006 gegründete Stiftung geht auf ein Vermächtnis von Gabriele Dehm zurück, das gegenüber dem Landkreis Neu-Ulm mit der Auflage verbunden war, eine Stiftung zu gründen, die ihren Namen sowie den Namen ihres ebenfalls verstorbenen Bruders Reinhold trägt.
Durch ein weiteres Vermächtnis von Theresia Baur aus Neu-Ulm konnte das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung inzwischen beträchtlich aufgestockt werden. Der Landkreis Neu-Ulm hat das Vermächtnis im Jahr 2007 in die Bürgerstiftung eingebracht.
Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im sozialen Bereich zu Gunsten der Bevölkerung des Landkreises Neu-Ulm.
Wissenswertes zur Stiftung
- von Bildung und Erziehung im Landkreis Neu-Ulm
- der Jugend- und Altenhilfe im Landkreis Neu-Ulm
- öffentlicher Wohlfahrts- und Gesundheitspflege im Landkreis Neu-Ulm
- der Hospizbewegung zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen im Landkreis Neu-Ulm
Dabei können neben personenbezogenen Zuwendungen an Bedürftige auch Projekte oder soziale Netze unterstützt werden, die sozialen Konflikten bereits im Vorfeld begegnen.
Bürgerstiftung
Reinhold und Gabriele Dehm
c/o Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Ich möchte unsere Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich dazu aufrufen, sich für unsere Bürgerstiftung persönlich zu interessieren und sie dabei - im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten - auch finanziell zu unterstützen. Denjenigen, die das bereits getan haben, darf ich an dieser Stelle meinen ebenso herzlichen Dank aussprechen."
Ihr Landrat Thorsten Freudenberger
Vorsitzender der Stiftungsrates
Das Spendenkonto der Bürgerstiftung lautet:
Bürgerstiftung
Reinhold und Gabriele Dehm
IBAN: DE43 7305 0000 0430 0117 00
BIC: BYLADEM1NUL
Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Spendenquittung.
Zuwendungen an die Bürgerstiftung können als Spende oder als Zustiftung erfolgen. Während eine Spende bei der nächsten Ausschüttung restlos vergeben wird, fließt die Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein. Ausgeschüttet werden in diesem Fall nur die jährlich erwirtschafteten Zinserträge. Wenn bei einer Spende nichts anderes vermerkt ist, werden gespendete Beträge ab 500 Euro als Zustiftung betrachtet und dem Stiftungsvermögen zugeschlagen, damit auch längerfristig wirksam geholfen werden kann.
Während für eine Stiftung das Mindestkapital 50.000,00 Euro betragen muss, gibt es für Zustiftungen keine Grenze. Die Bürgerstiftung eröffnet den Bürgern die Möglichkeit, auch kleine Beträge auf Dauer einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals können vielfältige Projekte für das Gemeinwohl gefördert werden.
- Der Stiftungsvorstand, der die Stiftung leitet.
- Der Stiftungsrat, der über alle grundsätzlichen Angelegenheiten entscheidet, und insbesondere über die Verwendung der Vermögenserträge beschließt.
Dem Stiftungsrat gehören im Bestellungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 an:
- Landrat Thorsten Freudenberger
- Bürgermeister Erich Winkler (Vertreter der Gemeinden, stellvertretender Vorsitzender)
- Kreisrätin Gabriele Rzehak-Wartha (für die Grüne/Linke -Kreistagsfraktion)
- Kreisrätin Eva Treu (für die JU-Kreistagsfraktion)
- Dekan Jürgen Pommer (Vertreter für die evangelische Kirche)
- Dekan Martin Straub (Vertreter für die katholische Kirche)
- Oberstudiendirektor Dr. Martin Bader (Vertreter Schulen/Bildung)
Thorsten Freudenberger wurde am 08.10.2023 in den Bayerischen Landtag gewählt. Er erklärte mit der konstituierenden Sitzung des Landtags am 30.10.2023 sein Ausscheiden aus dem Stiftungsrat. Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates ist Erich Winkler.