Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im Landkreis Neu-Ulm für die Belange des Gemeinwohls - dies ist das Ziel der vom Landkreis Neu-Ulm gegründeten, gemeinnützigen Bürgerstiftung Reinhold und Gabriele Dehm.
Die 2006 gegründete Stiftung geht auf ein Vermächtnis von Frau Gabriele Dehm zurück, das gegenüber dem Landkreis Neu-Ulm mit der Auflage verbunden war, eine Stiftung zu gründen, die ihren Namen sowie den Namen ihres ebenfalls verstorbenen Bruders Reinhold trägt.
Durch ein weiteres Vermächtnis von Frau Theresia Baur aus Neu-Ulm konnte das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung inzwischen beträchtlich aufgestockt werden. Der Landkreis Neu-Ulm hat das Vermächtnis im Jahr 2007 in die Bürgerstiftung eingebracht.
Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im sozialen Bereich zu Gunsten der Bevölkerung des Landkreises Neu-Ulm.
Die 2006 gegründete Stiftung geht auf ein Vermächtnis von Frau Gabriele Dehm zurück, das gegenüber dem Landkreis Neu-Ulm mit der Auflage verbunden war, eine Stiftung zu gründen, die ihren Namen sowie den Namen ihres ebenfalls verstorbenen Bruders Reinhold trägt.
Durch ein weiteres Vermächtnis von Frau Theresia Baur aus Neu-Ulm konnte das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung inzwischen beträchtlich aufgestockt werden. Der Landkreis Neu-Ulm hat das Vermächtnis im Jahr 2007 in die Bürgerstiftung eingebracht.
Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im sozialen Bereich zu Gunsten der Bevölkerung des Landkreises Neu-Ulm.
Wissenswertes zur Stiftung
Zweck der Bürgerstiftung ist laut Satzung die Förderung und Entwicklung
Dabei können neben personenbezogenen Zuwendungen an Bedürftige auch Projekte oder soziale Netze unterstützt werden, die sozialen Konflikten bereits im Vorfeld begegnen.
- von Bildung und Erziehung im Landkreis Neu-Ulm
- der Jugend- und Altenhilfe im Landkreis Neu-Ulm
- öffentlicher Wohlfahrts- und Gesundheitspflege im Landkreis Neu-Ulm
- der Hospizbewegung zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen im Landkreis Neu-Ulm
Dabei können neben personenbezogenen Zuwendungen an Bedürftige auch Projekte oder soziale Netze unterstützt werden, die sozialen Konflikten bereits im Vorfeld begegnen.
Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital und von Spenden entscheidet grundsätzlich der siebenköpfige Stiftungsrat auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes. Dieser hat dabei den in der Satzung festgelegten Stiftungszweck sowie etwaige Vorgaben der Zustifter oder Spender zu beachten.
Anträge von Privatpersonen auf Unterstützung durch die Stiftung können schriftlich über die Wohlfahrtsverbände, die Städte, Märkte und Gemeinden, das Jobcenter Neu-Ulm oder über die mit Sozialleistungen befassten Fachbereiche des Landratsamtes gestellt werden an:
Bürgerstiftung
Reinhold und Gabriele Dehm
c/o Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Bürgerstiftung
Reinhold und Gabriele Dehm
c/o Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Ich möchte unsere Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich dazu aufrufen, sich für unsere Bürgerstiftung persönlich zu interessieren und sie dabei - im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten - auch finanziell zu unterstützen. Denjenigen, die das bereits getan haben, darf ich an dieser Stelle meinen ebenso herzlichen Dank aussprechen."
Ihr Landrat Thorsten Freudenberger
Vorsitzender der Stiftungsrates
Das Spendenkonto der Bürgerstiftung lautet:
Bürgerstiftung
Reinhold und Gabriele Dehm
IBAN: DE43 7305 0000 0430 0117 00
BIC: BYLADEM1NUL
Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Spendenquittung.
Zuwendungen an die Bürgerstiftung können als Spende oder als Zustiftung erfolgen. Während eine Spende bei der nächsten Ausschüttung restlos vergeben wird, fließt die Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein. Ausgeschüttet werden in diesem Fall nur die jährlich erwirtschafteten Zinserträge. Wenn bei einer Spende nichts anderes vermerkt ist, werden gespendete Beträge ab 500 Euro als Zustiftung betrachtet und dem Stiftungsvermögen zugeschlagen, damit auch längerfristig wirksam geholfen werden kann.
Während für eine Stiftung das Mindestkapital 50.000,00 Euro betragen muss, gibt es für Zustiftungen keine Grenze. Die Bürgerstiftung eröffnet den Bürgern die Möglichkeit, auch kleine Beträge auf Dauer einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals können vielfältige Projekte für das Gemeinwohl gefördert werden.
Die Bürgerstiftung verfügt über zwei Organe, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind:
Dem Stiftungsrat gehören an:
- Der Stiftungsvorstand, der die Stiftung leitet.
- Der Stiftungsrat, der über alle grundsätzlichen Angelegenheiten entscheidet, und insbesondere über die Verwendung der Vermögenserträge beschließt.
Dem Stiftungsrat gehören an:
- Landrat Thorsten Freudenberger (Vorsitzender)
- Dekan Jürgen Pommer (Vertreter evang. Kirche)
- Dekan Martin Straub (Vertreter kath. Kirche)
- Dr. Martin Bader, Schulleiter Lessing-Gymnasium (Vertreter Bereich Bildung)
- Bürgermeister Erich Winkler (Vertreter der kreisangehörigen Kommunen)
- Kreisrat Wolfgang Schrapp, FWG-Kreistagsfraktion (Vertreter Kreistag)
- Kreisrat Ansgar Batzner, FDP-Kreistagsfraktion (Vertreter Kreistag)