Allgemeine Informationen
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat für die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag als Wahltag den Sonntag, 23. Februar 2025, bestimmt. Der ursprünglich vorgesehene Wahltermin am 28. September 2025 erledigt sich durch die vorgezogene Neuwahl.
Der Antrag von Bundeskanzler Olaf Scholz, ihm das Vertrauen auszusprechen, fand am 16. Dezember 2024 nicht die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat daraufhin von seinem im Grundgesetz vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht und den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Nach Auflösung des Bundestags muss innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden, weshalb als Wahltag Sonntag, der 23. Februar 2025, bestimmt wurde.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Besondere Regeln gelten für Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin:
Deutsche, die sich vorübergehend - zum Beispiel während eines Urlaubs - im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.
Ja! Gewählt wird nach den Grundsätzen "persönlich, geheim, frei, allgemein und unmittelbar". Wer Hilfe braucht, darf sich aber helfen lassen, sowohl an der Urne als auch bei der Briefwahl. Die Hilfeleistung ist aber auf technische Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels beschränkt. Die Wahlentscheidung muss vom Wahlberechtigten in jedem Fall selbst getroffenen und geäußert werden.
Trotzdem ins Wahllokal gehen - aber Ausweis oder Reisepass mitbringen und unbedingt in Ihr übliches Wahllokal gehen, denn nur dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Auch Briefwahl kann ohne Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Die meisten Wahlberechtigten wissen, wo "ihr" Wahllokal ist, weil sich daran in der Regel nichts ändert. Aufgrund von Faschingsveranstaltungen am Wahltag kann es im Einzelfall vorkommen, dass ein übliches Wahllokal verlegt werden muss. Welches Ihr Wahllokal ist, können Sie im Zweifel selbst überprüfen mit dem Wahllokalfinder auf der Homepage Ihrer Gemeinde (zu finden beim Online-Briefwahlantrag).
Auch am Fasching müssen die üblichen Regeln für die Stimmabgabe eingehalten werden. Beispielsweise müssen Wähler ungehindert zu ihrem Wahllokal gelangen können. Die Identitätsfeststellung im Wahllokal darf durch eine gesichtsverhüllende Kostümierung (z. B. Maske oder Schminke) nicht beeinträchtigt werden. Musik oder Singen, Essen oder Trinken und die Verteilung von Bonbons etc. im Wahlraum ist ebenfalls nicht erlaubt. Es könnte sein, dass Ihr übliches Wahllokal nicht frei zugänglich ist und deshalb von vornherein in andere Räumlichkeiten verlegt wurde. Wo Ihr Wahllokal ist, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Eine Verkleidung ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf diese keinen politischen Bezug haben. Nicht zulässig sind also Verkleidungen mit politischen Botschaften, Parteisymbolen oder verbotenen Symbolen. Zur Feststellung der Identität der Wahlberechtigten darf außerdem das Gesicht nicht durch eine Kostümierung verhüllt oder durch starke Schminke verdeckt werden.
Ja. Aber wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde bestellt, kann diese dort direkt ausfüllen und auch sofort dort abgeben. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Internetauftritt Ihrer Gemeinde.
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten. Sie können den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an Ihre Gemeinde schicken. Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen auf der Homepage Ihrer Gemeinde online zu beantragen. Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr empfiehlt sich eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen.
Die sonst üblichen Fristen für die Aufstellung von Wahlvorschlägen wurden für die vorgezogene Neuwahl verkürzt, weshalb die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 an die Gemeinden ausgeliefert werden. Für die Briefwahl verbleibt somit nur ein Zeitfenster von zwei bis drei Wochen. Es liegt in der Verantwortung der Wählerin/des Wählers, den Wahlbrief unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Alternativ gibt es bei persönlicher Abholung im Rathaus die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle.
Die Frist endet am 21.02.2025 um 15:00 Uhr. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr empfiehlt sich eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen.
Bis Freitag, 21.02.2025, um 15:00 Uhr, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden - das dann am besten persönlich.
Die Ausstellung und der Versand von Briefwahlunterlagen ist erst ab Anfang Februar möglich. Für die Briefwahl verbleibt somit nur ein Zeitfenster von zwei bis drei Wochen. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr sollte die Wählerin/der Wähler beim Rückversand des Wahlbriefs die Postlaufzeiten berücksichtigen Die Briefwahlunterlagen können auch im Rathaus persönlich abgeholt werden. Ebenso kann der Wahlbrief im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Als weitere Alternative gibt es bei persönlicher Abholung im Rathaus die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle. Es liegt in der Verantwortung des Wählers, dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht!
Es könnte sein, dass die Unterlagen wegen langer Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zugestellt werden. Je weniger Zeit bis zum Wahltag, desto risikoreicher ist die Online-Anforderung, weshalb wir empfehlen, Briefwahlunterlagen dann persönlich bei der Gemeinde abzuholen.
Mit Wahlschein kann in jedem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 254 Neu-Ulm (bestehend aus den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg) gewählt werden.
Es kostet Sie kein Porto - Wahlbriefe sind für Sie im Gebiet der Deutschen Post portofrei.
Jeder Stimmzettel ist in der rechten oberen Ecke gelocht. Diese Kennzeichnung dient blinden oder sehbehinderten Personen als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen.
- Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
- Auf der Internetseite des Landeswahlleiters:
Wahlkreis, Bekanntmachungen und frühere Ergebnisse
Der Wahlkreis 254 Neu-Ulm bei der Bundestagswahl 2025 umfasst das Gebiet der Landkreise Neu-Ulm und Günzburg.
Im Gegensatz zu den bisherigen Bundestagswahlen gehören die 19 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Babenhausen, Boss, Pfaffenhausen und Erkheim aus dem Unterallgäu nicht mehr zum Wahlkreis Neu-Ulm. Diese wurden bei der Neueinteilung der Wahlkreise im Frühjahr 2024 dem neuen Wahlkreis „Memmingen/Unterallgäu“ zugeteilt. Im Rahmen der Neueinteilung erhielt der Wahlkreis Neu-Ulm auch die Nummer 254 statt 255 wie bisher.
Im Gegensatz zu den bisherigen Bundestagswahlen gehören die 19 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Babenhausen, Boss, Pfaffenhausen und Erkheim aus dem Unterallgäu nicht mehr zum Wahlkreis Neu-Ulm. Diese wurden bei der Neueinteilung der Wahlkreise im Frühjahr 2024 dem neuen Wahlkreis „Memmingen/Unterallgäu“ zugeteilt. Im Rahmen der Neueinteilung erhielt der Wahlkreis Neu-Ulm auch die Nummer 254 statt 255 wie bisher.