Hinweis zur Abgabe von Anträgen
Sie können alle Anträge, bis auf den internationalen Führerschein, schriftlich per Post oder über Einwurf in den Briefkasten am Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich (bzw. nur zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins).
Hier finden Sie eine Übersicht der Dienstleistungen zum Thema "Führerscheinstelle"
- Fahreignungsregister; Abfrage des eigenen Punktestands
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
- Fahrerlaubnis; Beantragung von Änderungen eines bereits gestellten Antrags
- Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung
- Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)
- Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung des Umtausches
- Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
- Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl
- Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
- Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen
- Führerschein; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Führerschein; Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung