Franz und Gertrud Mück Stiftung

Seit ihrer Gründung im Jahr 1991 hat die Franz und Gertrud Mück-Stiftung zum Ziel, Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte zu unterstützen. Die Stiftung geht auf ihre Namensgeber Franz und Gertrud Mück zurück, die den größten Teil ihres Vermögens nach ihrem Tod der Stiftung zugeführt haben. Der Landkreis Neu-Ulm vertritt und verwaltet die Stiftung und schüttet in dieser Funktion jährlich ein Mal Förderzuschüsse aus.

Die Stiftung konnte in den vergangenen Jahren zahlreichen Menschen mit Behinderung helfen, indem beispielsweise Fahrtkosten, ein Fellsack für den Rollstuhl, Medikamente oder Maßnahmen zur Erleichterungen der Lebenssituation gefördert wurden.

Der Beschluss, welche Anträge in welcher Höhe gefördert werden, wird nach einer Prüfung getroffen.

Fördervoraussetzungen & Förderantrag

  • berufliche Existenzgründungen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Ausbildungen
  • Zuwendungen zum Lebensunterhalt in Notsituationen, wobei die Bedürftigkeit einer besonderen Prüfung unterzogen wird und die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen ist
  • Zuwendungen zur Beschaffung von Hilfsmitteln, die dazu beitragen, die Behinderung zu erleichtern (z. B. Rollstuhl)
Gefördert werden ausschließlich Menschen mit einer körperlichen Behinderung sowie bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm.
Anträge für eine Förderung können ab sofort bis 11. Oktober 2024 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt Anfang 2025. Aufgrund von Rücklagen stehen in diesem Jahr über 100.000 Euro zur Ausschüttung zur Verfügung.

Antragsformular

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