Im April 2023 ist bei tot aufgefunden Möwen am Plessenteich im Neu-Ulmer Ortsteil Gerlenhofen erstmalig in diesem Jahr im Landkreis Neu-Ulm die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, festgestellt worden.
Seit Oktober 2022 nimmt die Zahl der Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln kontinuierlich zu und breitet sich auf ganz Deutschland aus. Innerhalb Europas traten die Fälle bei Wildvögeln zunächst besonders in den nördlichen Ländern auf und breiteten sich nach Süden aus. Daneben gab und gibt es eine große Zahl von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas.
Ansteckung bei Menschen bisher in Deutschland nicht bekannt
Eine Ansteckung des Menschen mit dem derzeit kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Gleichwohl gelten Geflügelpest-Viren als potentiell zoonotische Erreger. Für eine mögliche Übertragung ist jedoch mindestens der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich.
Aktuelle Pressemitteilungen zur Geflügelpest
Das gilt es aktuell im Landkreis Neu-Ulm zu beachten
Formular Anzeige einer Tierhaltung
Allgemeinverfügungen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Neu-Ulm
Weiterführende Informationen
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Die häufigsten Fragen und Antworten zur Geflügelpest (HPAI) - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit)