Die Allgemeinverfügung zur Ausweisung der Überwachungszone im Landkreis Neu-Ulm aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis wird ab Samstag, 29. November 2025, wieder aufgehoben.
- zur Pressemitteilung Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis: Überwachungszone im Landkreis Neu-Ulm wird wieder aufgehoben.
- Veröffentlichung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt vom 28. November 2025 (pdf)
Rückblick
In einem Geflügelbetrieb im Alb-Donaukreis war im Oktober die Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen worden. Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 war durch das Friedrich-Löffler Institut bestätigt worden.
Die Veterinärbehörde des Alb-Donau-Kreises hatte deshalb entsprechende Maßnahmen eingeleitet und verschiedene Restriktionszonen ausgewiesen, um eine weitere Seuchenausbreitung zu verhindern. Der Landkreis Neu-Ulm war dabei zum Teil von einer sogenannten Überwachungszone betroffen. Der exakte Verlauf der Überwachungszone im Landkreis Neu-Ulm sowie dort geltende Beschränkungen für Geflügelhalter waren in einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu-Ulm am 24. Oktober 2025 veröffentlicht worden und galten ab dem 25. Oktober 2025.
Weiterhin gültige Version zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (2023)
Weiterführende Informationen zur Geflügelpest und Vogelgrippe
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Die häufigsten Fragen und Antworten zur Geflügelpest (HPAI) - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit)