Geflügelpest/Vogelgrippe

Die Allgemeinverfügung zur Ausweisung der Überwachungszone im Landkreis Neu-Ulm aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis wird ab Samstag, 29. November 2025, wieder aufgehoben.

Rückblick

In einem Geflügelbetrieb im Alb-Donaukreis war im Oktober die Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen worden. Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 war durch das Friedrich-Löffler Institut bestätigt worden.

Die Veterinärbehörde des Alb-Donau-Kreises hatte deshalb entsprechende Maßnahmen eingeleitet und verschiedene Restriktionszonen ausgewiesen, um eine weitere Seuchenausbreitung zu verhindern. Der Landkreis Neu-Ulm war dabei zum Teil von einer sogenannten Überwachungszone betroffen. Der exakte Verlauf der Überwachungszone im Landkreis Neu-Ulm sowie dort geltende Beschränkungen für Geflügelhalter waren in einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu-Ulm am 24. Oktober 2025  veröffentlicht worden und  galten ab dem 25. Oktober 2025.

Weiterhin gültige Version zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (2023)

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