Hochwasser im Landkreis Neu-Ulm

Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser im Landkreis Neu-Ulm für Sie zusammengefasst.

Soforthilfen

Aufgrund der Folgen des Hochwassers richtet der Freistaat Bayern Soforthilfen ein. Das hat das Bayerische Kabinett in seiner Sitzung am 04. Juni 2024 beschlossen. Damit sollen die Betroffenen möglichst schnell Unterstützung erhalten.

Privathaushalte


Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt. Bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %. Das heißt, war ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Die Anträge können Mieter und Eigentümer stellen.
  • Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt Bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %. Das heißt, war ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Diese Anträge können nur von Eigentümern gestellt werden.
Anträge können ab Donnerstag, 06. Juni 2024, beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden.

Anträge

Online


Online-Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"
Online-Antrag auf Gewährug einer Staatlichen Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden

Persönlich

Anträge für Soforthilfen können im Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, zu den regulären Öffnungszeiten persönlich eingereicht werden:
Montag bis Freitag von 07:30 – 12:30 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:00 – 17:30 Uhr, Fachbereich 24, 2. Stock, Zimmer 205.

Antragsformular für Soforthilfe Haushalt/Hausrat (pdf)
Antragsformular für Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden (pdf)

Bitte beachten: Da für die Anträge eine Identitätsprüfung erforderlich ist, bitte keine Anträge per Post senden oder in den Briefkasten des Landratsamts einwerfen. Diese Anträge können nicht bearbeitet werden.

Gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur


Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Anträge hierzu bei der Regierung von Schwaben stellen. Weitere Informationen auf der Website der Regierung von Schwaben.

Landwirtschaft


Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Anträge und weitere Informationen auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Was tun bei Hochwasser?

Im Haus:

  • Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
  • Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
  • Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
  • Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).

Im Auto:

  • Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
  • Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
  • Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
  • Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.

Im Blick behalten:

  • Versicherung informieren und Schaden fotografisch dokumentieren
  • Bei fehlender Stromversorgung über den Anbieter abklären
  • Prüfen, ob Chemikalien oder Heizöl ausgelaufen sind.
  • Nach Reinigung schnellstmöglich mit Trocknung beginnen
In der Stadt Weißenhorn stellt der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Dillingen-Donau-Ries für Privathaushalte in Weißenhorn Bautrockner als Leihgabe zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu auf der Website der Stadt Weißenhorn.
  • Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen
  • Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen
  • Bei Schimmel:
  • Schimmelpilzsporen nicht in andere Räume verbreiten. Vorsicht beim Transport verschimmelter Materialien. Angrenzende Räume geschlossen halten
  • Schimmelpilzsporen nicht einatmen. Atemschutz tragen.
  • Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen. Staub-Schutzbrille tragen.

Sollte nach Hochwasser desinfiziert werden?


Das Umweltbundesamt rät von einer Behandlung durchnässter Räume mit Desinfektionsmitteln ab, da das Hochwasser nicht nur Fäkalien, sondern eine Vielzahl chemischer Stoffe enthalten kann, die ggf. mit Desinfektionsmitteln reagieren können. Wichtiger ist jedoch, dass bei durchnässten Materialien die Desinfektion nicht wirksam ist, da nicht alle Mikroorganismen erreicht werden. Zudem gehen auch von toten Schimmelpilzsporen gesundheitliche Gefahren aus. Deshalb sollten alle mit Schimmel befallenen Materialien (z.B. Holz, Tapeten, Putz) aus den durchfeuchteten Gebäudeteilen entfernt werden.
  • Betroffene Räume möglichst vollständig ausräumen
  • Noch nicht von Schimmelpilzen befallenen Gegenstände säubern und trocknen (Schimmelbildung vorbeugen)
  • Grundregel: Gegenstände, die sich nicht innerhalb von 24-48 Stunden trocknen lassen, entsorgen, um Keim- und Schimmelbildung vorzubeugen
  • Befallene poröse Materialien (Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen) können nicht gereinigt werden und müssen entsorgt werden
  • Leicht ausbaubare Baustoffe (Gipskartonplatten oder leichte Trennwände) ausbauen und entsorgen
  • Starker Schimmelbefall auf nicht ausbaubaren Baustoffen vollständig (z.B. durch Abtragen der Baustoffe) entfernen
  • Feuchtes Holz mit aktivem Schimmelpilzwachstum entsorgen
  • Bei schwierig zu entfernenden, tragenden Teilen: oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernen Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche: oberflächlich feucht reinigen, trocknen und gegebenenfalls mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfizieren
  • Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung entsorgen. Befallene Haushaltstextilien (wie Teppiche oder Vorhänge) entsorgen

Trocknen von Räumen:


Trocknen Sie die Räume so schnell es geht, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Nutzen Sie Heizgeräte für das Trocknen. Sie können bei Firmen für Baustellenbedarf oder Baumärkten gemietet oder ausgeliehen werden.

Kann sich durch das Hochwasser in den Häusern mittelfristig Schimmel bilden?

  • Ja. Durch Hochwasser betroffene Gebäude können massiv durchfeuchtet werden. Auch nach ⁠Abfluss⁠ des Wassers verbleibt die Feuchtigkeit noch längere Zeit in den durchnässten Wänden, Decken und Böden. Infolge der Feuchtigkeit können sich auf den meisten Materialien Schimmelpilzen und Bakterien bilden. Je nach Temperatur kann es bereits innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen zu einem Schimmelpilzbefall, insbesondere an feuchteempfindlichen Bausubstanzen kommen, wie zum Beispiel an Gipsputzschichten, Holzverkleidungen, Leichtbauwänden und Tapeten.

Wie erkenne ich Schimmelpilzbefall?

  • Schimmelpilze bilden weiße oder farbige – etwa grüne, braune oder schwarze – Überzüge auf feuchten Wänden oder Gegenständen. Diese Überzüge sehen aus wie Watte oder wie ein Rasen. Manchmal können andere – chemische – Ablagerungen ähnlich aussehen.

 Wie schädlich ist Schimmel?

  • Die hohe Feuchtigkeit in gefluteten Räumen bietet ideale Bedingungen für das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien. Materialien im Haus wie Holz oder das Mauerwerk können durch die Mikroorganismen angegriffen und zerstört werden. Außerdem geben sie Sporen und flüchtige organische Stoffe ab. Das kann zu Reizungen der Atemwege und allergischen Reaktionen führen.

Wie kann ich dem Schimmelpilzbefall vorbeugen?

  • Jeder Tag mit feuchten Wänden und Gegenständen erhöht das Risiko eines Schimmelpilzwachstums. Trocknen Sie deshalb die feuchten Gegenstände und Wohnungen möglichst rasch durch gezieltes Heizen und Lüften. Am besten sorgen Sie über mehrere Tage für Durchzugslüftung. Trockene Wände sind die beste Vorsorge gegen Schimmelpilzbefall und die Basis für eine dauerhafte Sanierung. Umweltmedizinische Beratungsstellen in Deutschland
Im Landkreis Neu-Ulm bestehen derzeit keine Einschränkungen der Wasserversorgung. Das Wasser muss vor Gebrauch nicht abgekocht werden.

Sperrmüll

  • Bitte bei der Heimatkommune informieren.
Für die (Sperr)Müllentsorgung haben die Gemeinden teilweise zusätzliche Öffnungszeiten geschaffen und Container aufgestellt.

Informationen zu Abfällen aus Hochwasserereignissen


Auf der Website des Bayerischen Landesamts für Umwelt sind unter https://www.lfu.bayern.de/abfall/hochwasser/index.htm Hinweise zur Entsorgung einzelner Abfallarten, insbesondere von Sandsäcken, eingestellt.

Ausgelaufene Ölmenge

Bei Heizöltanks, die aufgrund des Hochwasserereignisses im Keller ausgelaufen sind, ist zu prüfen, ob die auf dem Wasser nur sehr dünn vorhandene Ölphase (schimmernde Ölschlieren) mit Ölaufnahmevlies abgebunden werden kann. Hier sollte gegebenenfalls die Feuerwehr zu Rate gezogen werden.

Bei größeren Ölmengen (deutliche rote Verfärbung, mehrere cm dicker Ölfilm, nicht nur Schlieren), ist auf jeden Fall die Feuerwehr hinzuzuziehen. Größere Ölmengen müssen in der Regel über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden. Gegebenenfalls ist das Landratsamt zu verständigen (Wasserrecht und Bodenschutz unter der Telefonnummer 0731 7040 35108 oder 0731 7040 35109).

Weitgehend ölfreies Wasser kann in den Schmutzwasserkanal abgepumpt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Wasser in das hochwasserführende Fließgewässer eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Wasser in die fließende Strömung gepumpt wird. Eine Versickerung des Wassers (z. B. Abpumpen in den Garten oder gar in eine Versickerungsanlage – Sickerschacht) ist nicht zulässig!

Nach der Öl-Entfernung

Sobald das ausgelaufene Öl beseitigt ist, sollten Sie einen Heizungsinstallateur mit dem Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes Ihrer Anlage beauftragen (Leitungen, Auffangeinrichtungen etc).

Zudem ist eine erneute Inbetriebnahme durch Prüfung eines zugelassenen Sachverständigen erforderlich. Über TÜV/Dekra, TPO, TPD-Bayern etc. können hierzu geeignete Fachbetriebe mit WHG-Zertifizierung erfragt werden.
Aktuelle Pegel für Iller, Donau und Roth sind über den Hochwassernachrichtendienst https://www.hnd.bayern.de/pegel/meldestufen/donau_bis_kelheim abrufbar.

Bei einer Überflutung:

  • Von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, falls diese überflutet sind (z. B. Stromleitungen, Ortsnetzstationen), sollte man sich fernhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke und Zähleranlagen (insbesondere im Kellerbereich) können bei Überflutungen eine Gefahr darstellen. Überflutete Bereiche sollten deshalb nicht betreten werden.

Nach einer Überflutung:

  • Schalten Sie den Strom in überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen nicht einfach wieder ein! Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen.
  • Das gleiche gilt, wenn Sie elektrische Geräte, die der Wassereinwirkung ausgesetzt waren, wieder in Betrieb nehmen. Wir empfehlen dringend, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen!
  • Falls ein Hausanschluss oder Zählerschrank unter Wasser stand, muss vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage die Überprüfung der Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Stromversorgung im öffentlichen Netz bereits wiederhergestellt wurde. Bei unsachgemäßer Inbetriebnahme besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder eines Brandes. Eine Übersicht über Elektrofachbetriebe der Region gibt es auf der Website der Energie-Gemeinschaft LEW e. V.: www.leweg.de/mitglieder/
  • Auf der LVN-Website sind unter der Adresse www.lvn.de/hochwasser weitere Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser zusammengestellt.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits unterstützt haben und ihre Hilfe angeboten haben. Private freiwillige Unterstützerinnen und Unterstützer werden aktuell nicht benötigt. Sollte hierfür Bedarf bestehen, werden wir darüber informieren.
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