Aufgrund der Folgen des Hochwassers hat der Freistaat Bayern Soforthilfen eingerichtet. Die Frist für die Beantragung der Soforthilfen endete am 30. September 2024.
Die Frist für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung einer Notstandsbeihilfe aus dem Härtefonds wurde bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Weitere Informationen auf der Website der Regierung von Schwaben.