Die Industrieemissions-Richtline ist eine Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU). Sie enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Das Ziel der Richtlinie ist es, Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass die Betreiber von Anlagen jeweils die "beste verfügbare Technik (BVT)" anwenden.
Welche Anlagen unter die Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie fallen, ist im Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt. Im Landkreis Neu-Ulm gibt es derzeit 37 IE-Anlagen, von denen 33 in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Neu-Ulm und 3 in den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden fallen (s. unten folgende Anlage 1 und 4).
Für die vom Landratsamt Neu-Ulm zu überwachenden Anlagen wurde ein Überwachungsprogramm aufgestellt. Gemäß § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Landkreis sicherstellen.
Überwachungsprogramm des Landratsamtes Neu-Ulm mit Anlagen
entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet unter http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_5/Technischer_Umwelt
schutz/IE-Richtlinie/IE-R_Immissionsschutz_Ueberwachung.php?PFAD=/index.php:/index2.php:Bereich_5php einsehbar. Die E-Anlagen im Landkreis Neu-Ulm, für die andere Überwachungsbehörden zuständig sind, sind Anlage 4 zu entnehmen.
für alle nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen
Anlagen mit Ausnahme von:
- Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf,
- Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung, ausgenommen Anlagen zum Einsatz von Biogas und von naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 MW, sowie für Elektroumspannanlagen der öffentlichenVersorgung mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt oder mehr einschließlich der Schaltfelder,
- Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung und Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur Lagerung oder Behandlung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung sowie
- Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstellen
- Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen
Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien anhand formaler Kriterien bewertet, die analog auch auf die vom Geltungsbereich der 13./17. BImSchV erfassten Anlagen anzuwenden sind. Insgesamt können danach 34 Punkte vergeben werden. Ab 18 Punkten wird die Anlage als Zwischenergebnis einem 1-jährigen Turnus zugeordnet und unter 18 Punkten einem 3-jährigen Turnus. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise bei Betrieben die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im
2-jährigen Turnus (Risikostufe 2) zu überwachen ist. Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-
Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen.
durchzuführen.
Insbesondere in folgenden Fällen kann eine „nicht routinemäßige“ Überwachung erforderlich
sein:
- Neugenehmigung einer Anlage (im Zusammenhang mit der Abnahme)
- durchgeführte Änderungsgenehmigung (im Zusammenhang mit der Abnahme)
- Anzeige nach § 15 BImSchG
- Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen
- besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen, Störfälle, Zwischenfälle
- zur Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen
- Beschwerden
- unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen
- Vor-Ort-Besichtigungen
- Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen
- Information anderer betroffener Behörden
können zur Überarbeitung des Überwachungsprogrammes führen:
- Neugenehmigung einer Anlage
- durchgeführte Änderungsgenehmigung
- Anzeige nach § 15 BImSchG
- Änderung beim Umweltmanagementsystem
- neue Gesetzeslage
- neue Erkenntnisse durch durchgeführte Überwachungen
- besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen
Anlage 1:
Zusammenstellung der vom Landratsamt Neu-Ulm zu überwachenden Anlagen im
Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Schwaben.
Anlage 1 zum Überwachungsprogramm
Anlage 2:
Bewertungsschema
Anlage 2 Bewertungsschema (PDF) (barrierefrei)
Anlage 3:
Überwachungsbericht
Anlage 3 Überwachungsbericht (PDF) (barrierefrei)
Anlage 4:
Zusammenstellung der im Landkreis Neu-Ulm vorhandenen Anlagen, für deren
Überwachung andere Behörden zuständig sind
Anlage 4 Zusammenstellung (PDF)
Genehmigungsbescheide und Überwachungsprotokolle
Firma | Anlage | Ziffer nach 4. BImSchV |
Genehmi- gungsbe- scheid vom |
Protokoll der Überwachung vom |
ARS-tec GmbH | Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen | 8.12.1.1 | 18.05.2022 | |
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.11.1.1 | |||
AVISTA OIL Deutschland GmbH | Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle | 8.12.1.1 | 20.10.2021 | |
BASF Personal care and Nutrition GmbH | Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, MG-Anlage | 4.1.2 | 15.09.2017 | |
BASF Personal care and Nutrition GmbH | Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, MZ/VE-Anlage | 4.1.2 | 28.03.2023 | |
BASF Personal care and Nutrition GmbH | Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, LE-Anlage | 4.1.2 | 07.04.2022 | |
BASF Personal care and Nutrition GmbH | Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, EO-CLA-Anlage | 4.1.2 | 29.10.2020 | |
BASF Personal care and Nutrition GmbH | Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, KM-Anlage | 4.1.11 | 05.12.2022 | |
BASF Personal care and Nutrition GmbH | Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, HD-Anlage | 4.1.11 | 05.12.2022 | |
BASF Personal care and Nutrition GmbH | Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, CM-Anlage | 4.1.10 | 27.11.2018 | |
CSM Deutschland GmbH | Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen | 7.34.1 | 06.03.2024 | |
Daimler Buses GmbH | Lackieranlage | 5.1.1.1 | 24.11.2023 | |
Götz GmbH Schrott und Metalle Neu-Ulm | Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen | 8.12.1.1 | 10.05.2023 | |
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.11.2.1 | |||
Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen | 8.11.2.3 | |||
Götz GmbH Schrott und Metalle Weißenhorn | Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle | 8.12.1.1 | 18.04.2023 | 08.11.2023 |
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.11.2.1 | |||
KARGER - Verzinkerei Illertissen GmbH | Feuerverzinkungsanlage | 3.9.1.1 | 28.12.2017 Anlage 1 Maßgebliches BVT |
28.11.2023 |
Karl Karletshofer GmbH | Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen | 8.12.1.1 | 17.11.2015 | 15.12.2023 |
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.11.2.1 | |||
Knittel GmbH Abfallentsorgung | Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen (Emulsionsspaltung und Verdampfung) | 8.8.1.1 | 03.06.2015 30.03.2017 Anlage 1 |
07.11.2023 |
Anlage zur Lagerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle sowie Behandlung nicht gefährlicher Abfälle | 8.12.1.1 | 30.03.2017 Anlage 1 |
25.11.2021 | |
Kremmeter Stefan | Tierhaltung (Schweine) | 7.1.7.1 | 24.02.2023 | |
Milchwerke Schwaben eG | Behandlung und Verarbeitung von Milch | 7.32.1 | 01.02.2023 | |
MS Metallhandel Süd GmbH & Co. KG | Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle | 8.12.1.1 | 04.06.2019 | |
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.8.1.1 | |||
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.10.1.1 | |||
Oetinger Aluminium GmbH Neu-Ulm | Aluminiumschmelzanlage | 3.4.1 | 24.01.2024 | |
Späneaufbereitungsanlage | 8.10.1.1 | |||
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.11.2.1 | |||
Lagerung von gefährlichen Abfällen | 8.12.1.1 | |||
Oetinger Aluminium GmbH Weißenhorn | Aluminium-Umschmelzanlage | 3.4.1 | 15.03.2022 | 20.12.2020 |
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.11.2.1 | |||
Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen | 8.11.2.4 | |||
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen | 8.12.1.1 | |||
Peri Werk Weißenhorn GmbH & Co. KG | Anlage zur Oberflächenbehandlung | 3.10.1 | 22.09.2023 | |
Reinz-Dichtungs-GmbH | Beschichtungsanlage | 5.1.1.1 | 08.06.2022 | |
R-Pharm Germany GmbH | Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln und Zwischenprodukten | 4.1.19 | ||
Russ Entsorgung GmbH & Co. KG | Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen | 8.12.1.1 | 08.03.2023 | |
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen | 8.11.2.1 | |||
Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen | 8.11.2.3 | |||
Settele GmbH & Co. KG | Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen | 7.34.1 | 21.02.2019 | |
Sommer Hannes | Tierhaltung (Geflügel) | 7.1.3.1 | 13.07.2022 | |
Süd-West-Chemie GmbH | Anlage zur Herstellung von Kunstharzen | 4.1.8 | 26.10.2022 | |
Taguss GmbH | NE-Metall-Gießerei | 3.8.1 | 14.11.2023 | |
Unseld Marx | Tierhaltung (Hähnchen, Schweine) | 7.1.11.1 | 25.08.2022 | |
Vogtmühlen Illertissen GmbH & Co. KG | Mühle für Mehl und Futtermittel | 7.21 | 06.10.2020 | |
Wieland-Werke AG | Umschmelzanlage für NE-Metalle | 3.4.1 | 24.07.2024 Anlage 1 Anlage 2 Maßgebliches BVT |
28.11.2023 |
Ziegelwerk Bellenberg Wiest GmbH & Co. KG | Ziegelwerk | 2.10.1 | 11.07.2024 |