Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissions-Richtline ist eine Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU). Sie enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.

Das Ziel der Richtlinie ist es, Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass die Betreiber von Anlagen jeweils die "beste verfügbare Technik (BVT)" anwenden.

Welche Anlagen unter die Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie fallen, ist im Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt. Im Landkreis Neu-Ulm gibt es derzeit 37 IE-Anlagen, von denen 33 in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Neu-Ulm und 3 in den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden fallen (s. unten folgende Anlage 1 und 4).

Für die vom Landratsamt Neu-Ulm zu überwachenden Anlagen wurde ein Überwachungsprogramm aufgestellt. Gemäß § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Landkreis sicherstellen.

Überwachungsprogramm des Landratsamtes Neu-Ulm mit Anlagen

Gemäß § 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Neu-Ulm sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden nur die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Neu-Ulm liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, im Anhang 1 der 4. BImSchV, Spalte d mit „E“ gekennzeichnet) einschließlich der wasserwirtschaftlich zugeordneten Überwachung von Einleitungen nach der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsver-ordnung (IZÜV) aufgeführt. Diese Anlagen sind in Anlage 1 aufgelistet. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Schwaben
entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet unter http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_5/Technischer_Umwelt
schutz/IE-Richtlinie/IE-R_Immissionsschutz_Ueberwachung.php?PFAD=/index.php:/index2.php:Bereich_5php
einsehbar. Die E-Anlagen im Landkreis Neu-Ulm, für die andere Überwachungsbehörden zuständig sind, sind Anlage 4 zu entnehmen.
Das Landratsamt Neu-Ulm ist nach Art. 4 Abs. 1 BayImSchG zuständige Überwachungsbehörde
für alle nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen
Anlagen mit Ausnahme von:
  • Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf,
  • Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung, ausgenommen Anlagen zum Einsatz von Biogas und von naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 MW, sowie für Elektroumspannanlagen der öffentlichenVersorgung mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt oder mehr einschließlich der Schaltfelder,
  • Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung und Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur Lagerung oder Behandlung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung sowie
  • Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstellen
  • Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen
im Landkreis Neu-Ulm.
Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der E-Anlagen ist Anlage 2 zu entnehmen. § 52a BImSchG sieht für E-Anlagen eine risikobasierte AnlaAnhang genüberwachung vor. Die Basis hierfür bildet Artikel 23 der IE-RL. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2 beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogrammes herangezogen.

Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien anhand formaler Kriterien bewertet, die analog auch auf die vom Geltungsbereich der 13./17. BImSchV erfassten Anlagen anzuwenden sind. Insgesamt können danach 34 Punkte vergeben werden. Ab 18 Punkten wird die Anlage als Zwischenergebnis einem 1-jährigen Turnus zugeordnet und unter 18 Punkten einem 3-jährigen Turnus. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise bei Betrieben die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im
2-jährigen Turnus (Risikostufe 2) zu überwachen ist. Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-
Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen.

Eine nicht routinemäßige Überwachung ist entsprechend der jeweiligen Situation
durchzuführen.
Insbesondere in folgenden Fällen kann eine „nicht routinemäßige“ Überwachung erforderlich
sein:
  • Neugenehmigung einer Anlage (im Zusammenhang mit der Abnahme)
  • durchgeführte Änderungsgenehmigung (im Zusammenhang mit der Abnahme)
  • Anzeige nach § 15 BImSchG
  • Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen
  • besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen, Störfälle, Zwischenfälle
  • zur Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen
  • Beschwerden
Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen in Frage:
  • unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen
  • Vor-Ort-Besichtigungen
  • Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen
  • Information anderer betroffener Behörden
Das Landratsamt Neu-Ulm legt das Datum der Vor-Ort-Besichtigung entsprechend den Vorgaben des Überwachungsprogramms fest und lädt hierzu alle betroffenen Fachstellen ein. Die Vor-Ort Besichtigung durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth zur Überwachung der Einleitung nach IZÜV kann gleichzeitig oder möglichst zeitnah zu der Überwachung nach §§ 52 und 52a BImSchG durchgeführt werden.
Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung entsprechend § 52a Abs. 3 bis 5 BImSchG ist das in Anlage 3 aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln.
Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt. Insbesondere folgende Fälle
können zur Überarbeitung des Überwachungsprogrammes führen:
  • Neugenehmigung einer Anlage
  • durchgeführte Änderungsgenehmigung
  • Anzeige nach § 15 BImSchG
  • Änderung beim Umweltmanagementsystem
  • neue Gesetzeslage
  • neue Erkenntnisse durch durchgeführte Überwachungen
  • besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen ist im Internet zu veröffentlichen. Der Überwachungsbericht ist spätestens 4 Monate nach der durchgeführten Überwachung im Internet zu veröffentlichen. Die Dokumente werden schreibgeschützt im Internet veröffentlicht.

Anlage 1:
Zusammenstellung der vom Landratsamt Neu-Ulm zu überwachenden Anlagen im
Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Schwaben.

Anlage 1 zum Überwachungsprogramm

Anlage 2:
Bewertungsschema

Anlage 2 Bewertungsschema (PDF) (barrierefrei)

Anlage 3:
Überwachungsbericht

Anlage 3 Überwachungsbericht (PDF) (barrierefrei)

Anlage 4:
Zusammenstellung der im Landkreis Neu-Ulm vorhandenen Anlagen, für deren
Überwachung andere Behörden zuständig sind

Anlage 4 Zusammenstellung (PDF)


Genehmigungsbescheide und Überwachungsprotokolle

Firma Anlage Ziffer nach
4. BImSchV
Genehmi-
gungsbe-
scheid
vom
Protokoll der
Überwachung
vom
ARS-tec GmbH Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen 8.12.1.1 18.05.2022
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.11.1.1
AVISTA OIL Deutschland GmbH Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle 8.12.1.1 20.10.2021
BASF Personal care and Nutrition GmbH Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, MG-Anlage 4.1.2 15.09.2017
BASF Personal care and Nutrition GmbH Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, MZ/VE-Anlage 4.1.2 28.03.2023
BASF Personal care and Nutrition GmbH Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, LE-Anlage 4.1.2 07.04.2022
BASF Personal care and Nutrition GmbH Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, EO-CLA-Anlage 4.1.2 29.10.2020
BASF Personal care and Nutrition GmbH Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, KM-Anlage 4.1.11 05.12.2022
BASF Personal care and Nutrition GmbH Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, HD-Anlage 4.1.11 05.12.2022
BASF Personal care and Nutrition GmbH Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung, CM-Anlage 4.1.10 27.11.2018
CSM Deutschland GmbH Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen 7.34.1 06.03.2024
Daimler Buses GmbH Lackieranlage 5.1.1.1 24.11.2023
Götz GmbH Schrott und Metalle Neu-Ulm Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen 8.12.1.1 10.05.2023
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.11.2.1
Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen 8.11.2.3
Götz GmbH Schrott und Metalle Weißenhorn Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle 8.12.1.1 18.04.2023 08.11.2023
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.11.2.1
KARGER - Verzinkerei Illertissen GmbH Feuerverzinkungsanlage 3.9.1.1 28.12.2017
Anlage 1
Maßgebliches BVT
28.11.2023
Karl Karletshofer GmbH Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen 8.12.1.1 17.11.2015 15.12.2023
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.11.2.1
Knittel GmbH Abfallentsorgung Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen (Emulsionsspaltung und Verdampfung) 8.8.1.1 03.06.2015
30.03.2017
Anlage 1
07.11.2023
Anlage zur Lagerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle sowie Behandlung nicht gefährlicher Abfälle 8.12.1.1 30.03.2017
Anlage 1
25.11.2021
Kremmeter Stefan Tierhaltung (Schweine) 7.1.7.1 24.02.2023
Milchwerke Schwaben eG Behandlung und Verarbeitung von Milch 7.32.1 01.02.2023
MS Metallhandel Süd GmbH & Co. KG Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle 8.12.1.1 04.06.2019
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.8.1.1
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.10.1.1
Oetinger Aluminium  GmbH Neu-Ulm Aluminiumschmelzanlage 3.4.1 24.01.2024
Späneaufbereitungsanlage 8.10.1.1
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.11.2.1
Lagerung von gefährlichen Abfällen 8.12.1.1
Oetinger Aluminium GmbH Weißenhorn Aluminium-Umschmelzanlage 3.4.1 15.03.2022 20.12.2020
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.11.2.1
Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen 8.11.2.4
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen 8.12.1.1
Peri Werk Weißenhorn GmbH & Co. KG Anlage zur Oberflächenbehandlung 3.10.1 22.09.2023
Reinz-Dichtungs-GmbH Beschichtungsanlage 5.1.1.1 08.06.2022
R-Pharm Germany GmbH Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln und Zwischenprodukten 4.1.19

01.10.2021
Anlage 1

Russ Entsorgung GmbH & Co. KG Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen 8.12.1.1 08.03.2023
Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen 8.11.2.1
Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen 8.11.2.3
Settele GmbH & Co. KG Herstellung von  Nahrungsmittelerzeugnissen 7.34.1 21.02.2019
Sommer Hannes Tierhaltung (Geflügel) 7.1.3.1 13.07.2022
Süd-West-Chemie GmbH Anlage zur Herstellung von Kunstharzen 4.1.8 26.10.2022
Taguss GmbH NE-Metall-Gießerei 3.8.1 14.11.2023
Unseld Marx Tierhaltung (Hähnchen, Schweine) 7.1.11.1 25.08.2022
Vogtmühlen Illertissen GmbH & Co. KG Mühle für Mehl und Futtermittel 7.21 06.10.2020
Wieland-Werke AG Umschmelzanlage für NE-Metalle 3.4.1 24.07.2024
Anlage 1
Anlage 2
Maßgebliches BVT
28.11.2023
Ziegelwerk Bellenberg Wiest GmbH & Co. KG Ziegelwerk 2.10.1 11.07.2024
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