Handlungsempfehlungen für ehrenamtlich Engagierte

Als ehrenamtlich Engagierte leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen und entlasten dadurch auch die örtlichen Beratungseinrichtungen und Behörden.

Mit den folgenden Handlungsempfehlungen und Informationen möchten wir Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihr ehrenamtliches Engagement an die Hand geben.

Anmeldung

Bitte beachten, dass die Wohnungen nicht nur für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, sondern für geflüchtete Menschen unterschiedlicher Nationalitäten genutzt werden.

Hilfreiche Informationen für Ehrenamtliche

Geflüchtete aus unterschiedlichen Herkunftsländern wie z .B. Afghanistan, Syrien, Türkei, Iran,
Gambia, Nigeria und Eritrea suchen Asyl in Deutschland. Das Andauern des Kriegsgeschehens in der Ukraine zwingt weiterhin viele Menschen zur Flucht. Unsere Zivilgesellschaft leistet bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag, um diese Herausforderungen zu meistern. Dafür herzlichen Dank!
Ehrenamtliches Engagement ist individuell und vielseitig. In welchen Bereichen Sie sich engagieren, entscheiden Sie je nach Ihren persönlichen Kapazitäten und Interessen.

Tätigkeitsfelder für Ehrenamtliche (Beispiele):

  • Ehrenamtliche bieten Geflüchteten Unterstützung und Begleitung bei der Erstorientierung vor Ort
  • Ehrenamtliche erklären und vermitteln hiesige kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten wie Feiertage, Sitten und Gebräuche
  • Ehrenamtliche bieten Unterstützung bei Behördengängen oder Arztbesuchen
  • Ehrenamtliche ermöglichen Alltagskontakte und Begegnungsmöglichkeiten mit Einheimischen.
  • Ehrenamtliche geben ehrenamtliche Sprachkurse.
  • Ehrenamtliche vermitteln Geflüchtete bei Bedarf an professionelle Beratungsstellen wie z .B.
    an die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände,
    Schwangerschaftsberatung oder ähnliches.
  • Ehrenamtliche unterstützen bei der Suche nach einem Kindergarten- oder Schulplatz.
  •  Ehrenamtliche helfen bei der Wohnungs- und Ausbildungsplatzsuche bzw. Arbeitssuche.
  • Ehrenamtliches Engagement hat auch seine Grenzen. Als Ehrenamtliche/r entscheiden Sie selbst, wie viel Zeit und Kraft Sie in die Unterstützung und Begleitung Geflüchteter investieren können und wollen. Gehen Sie mit sich selbst und Ihren Ressourcen achtsam um und setzen Sie gesunde Grenzen. Unterstützung für Geflüchtete ist immer auch „Hilfe zur Selbsthilfe“.
  • Fortbildungen zum Thema „Selbstfürsorge im Ehrenamt“ werden bei Bedarf angeboten. Menschen, die aus Kriegsgebieten flüchten, sind zum überwiegenden Teil psychisch schwer belastet. Schreckliche Gewalterfahrungen können zu Traumatisierung führen. Der Umgang mit traumatisierten Menschen kann für Sie selbst ggf. belastend sein. Fortbildungen zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen werden bei Bedarf von der Integrationslotsin angeboten.
  • Das Asylverfahren und die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen wirken sich zum Teil problematisch und belastend auf die Lebenssituationen von Asylsuchenden aus. Als Ehrenamtliche im Asylbereich werden Sie immer wieder mit schweren Lebensschicksalen und problematischen Situationen konfrontiert. Insbesondere wenn es um Abschiebungen oder illegales Untertauchen geht, wirkt sich diese Situation immer auch belastend auf die Helferinnen und Helfer aus, da die Verzweiflung der Betroffenen oft hautnah miterlebt wird.
  • Beachten Sie bitte, dass Ehrenamtliche ohne eine juristische Ausbildung keine Rechtsberatung machen dürfen. Dafür sind ausschließlich ausgebildete (Fach-)Anwälte zuständig. Wir verweisen auch darauf, dass in letzter Instanz die jeweils zuständige Behörde über den vorliegenden Verwaltungsakt entscheidet.
Die Integrationslotsin bietet bei Bedarf Seminare und Veranstaltungen an, wie zum Beispiel
Ausstellungen, Filmvorführungen, Ausflüge und gemeinsame Feiern. Unser Ziel ist, Sie in
Ihrem ehrenamtlichen Engagement bestmöglich zu unterstützen und zu informieren. Alle
Angebote sind für Sie selbstverständlich kostenlos! Bei Anregungen und Wünschen
diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Margarete Fischer.

Ein regelmäßiger Austausch mit anderen Ehrenamtlichen kann Sie darin unterstützen,
belastende oder auch frustrierende Erlebnisse zu verarbeiten, als auch schöne und
erfolgreiche Erfahrungen zu teilen. „Geteiltes Leid ist halbes Leid“, „geteilte Freude ist
doppelte Freude“! Wir empfehlen daher, sich ggf. einem Helferkreis Asyl in einer Gemeinde
anzuschließen.

Die aktuellen Kontaktdaten zu Helferkreisen, als auch zu Ansprechpartnern in den Gemeinden
im Landkreis Neu-Ulm finden Sie unter https://www.landkreis-nu.de/Netzwerk-Asyl-und-
Integration


Falls Sie sich zum ersten Mal zu ehrenamtlicher Tätigkeit entschließen sollten, möchten wir Sie herzlich willkommen heißen. Scheuen Sie sich nicht, mit der Integrationslotsin Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie mögen, können Sie auch unverbindlich Ihre E Mail Adresse an die
Integrationslotsin margarete.fischer(at)lra.neu-ulm.de senden. Mit Ihrem Einverständnis werden Sie über Aktuelles im Bereich Asyl und Integration regelmäßig informiert.

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

  • Versicherungsschutz besteht für Ehrenamtliche, die sich in einer rechtlich unselbständigen (in Rahmen der Unfallversicherung auch rechtliche selbständigen) Organisation zum Wohle des Gemeinwesens in Bayern engagieren oder deren Engagement von Bayern ausgeht. Wenn sich Helferkreise bilden, die nicht in Form von eingetragenen Vereinen handeln, wären die einzelne Helferinnen und Helfer im Rahmen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung versichert.
  • Ehrenamtliche sollten sich immer unter das Dach einer Vereinigung begeben, sei es einer rechtlich selbständigen wie Kommune, Verein oder Wohlfahrtsverband oder einer rechtlich unselbständigen, wie lose zusammengeschlossene Helferkreise.
  • Um im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements keinen finanziellen Nachteil zu erleiden, ist es wichtig darauf zu achten, dass folgender Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung vorliegt.

  • Als ehrenamtlich Tätige haften Sie anderen gegenüber unter Umständen für Schäden, die Sie diesen vorsätzlich oder fahrlässig zufügen. Sind Sie in den Betrieb einer Organisation eingebunden, haftet daneben auch der Träger dieser Organisation. Der/die Geschädigte kann sich in diesem Fall aussuchen, ob er/sie von Ihnen direkt oder von Ihrer Organisation verlangt den Schaden zu ersetzen. Soweit Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, haben Sie einen Freistellungsanspruch gegenüber der Organisation, falls der/die Geschädigte Sie selbst in Anspruch nimmt.
  • Der Organisation gegenüber haften Sie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Schäden, die Sie der Organisation direkt oder Dritten zufügen, sofern Dritte die Schäden der Organisation gegenüber geltend machen.
  • Schädigen Sie einen Dritten, sind Sie über die Kommunale Haftpflichtversicherung der entsprechenden Kommune mitversichert, wenn
    • die Tätigkeit der Erfüllung einer kommunalen Aufgabe dient
    • Sie von der Kommune beauftragt sind und die Kommune den Rahmen für Art, Umfang und Dauer Ihrer Tätigkeit vorgibt.
  • Sachschäden, die Sie der Kommune zufügen (z.B. Beschädigung eines kommunalen Gebäudes), sind in der Kommunalen Haftpflichtversicherung nicht versichert. Diese Schäden müssten über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Weitere Informationen unter www.stmas.bayern.de/ehrenamt/versicherung/


Privathaftpflichtversicherung

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist im Normalfall auch im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Dies ist jedoch z.B. nicht der Fall, sofern es sich bei der freiwilligen Tätigkeit um eine verantwortungsvolle Betätigung, d. h.
  • um eine gehobene Position (Führungsposition),
  • mit Überwachungspflichten und
  •  mit Verantwortung für das Geschehen
in Vereinigungen aller Art handelt (z. B. Vereinsvorstand, Aufsichtsorgan in einer sozialen Einrichtung, Kassier etc.).

Bitte überprüfen Sie Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung oder lassen Sie sich dies von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen.

  • Verunglücken Ehrenamtliche oder ziehen sich in Ausübung Ihrer Tätigkeit im Auftrag einer Kommune Verletzungen zu, kommt die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen.
  • Verfügen Sie als Ehrenamtliche/r über eine eigene private Unfallversicherung, ist diese können Sie in Anspruch nehmen.
  • Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, gewährt die Ehrenamtsversicherung des Freistaates einen Unfallversicherungsschutz. Der angebotene Unfallversicherungsschutz über die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist nachrangig (subsidiär), das heißt, eine anderweitig bestehende Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfalle der Landesversicherung vor.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/versicherung.php

  • Sachschaden am eigenen Kfz: Grundsätzlich muss die oder der Verantwortliche Schadenverursacher diesen erstatten.
    Sollte der Schadensverursacher keine Versicherung und keine eigenen Mittel zur Schadensbegleichung haben, erhalten Ehrenamtliche keinen Ersatz für ihren Schaden.
  • Mitfahrende sind generell über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Sie benötigen daher auch für die Beförderung von Asylsuchenden keine zusätzliche Versicherung. Auch Geschädigte außerhalb des Fahrzeuges sind mitversichert. Sofern Sie keine Vollkaskoversicherung haben, werden Schäden am eigenen KFZ nicht erstattet.
    Im Fall der Leistung durch die KFZ-Versicherung müssen Sie mit einer Höherstufung Ihrer Versicherung rechnen. Rabattverlustschäden sind nicht versichert.
  • Die Versicherungskammer Bayern ist Partnerin der Bayerischen Staatsregierung bei der Umsetzung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung und unterstützt ehrenamtlich Tätige damit aktiv in ihrem gesellschaftlichen Engagement. Auskünfte zum Versicherungsschutz gibt die Versicherungskammer Bayern unter der zentralen Telefonnummer (089) 21 603 777.

Ansprechpartner

Als Ansprechpartnerin für Ehrenamtliche im Bereich Asyl und Integration steht Ihnen die Integrationslotsin Margarete Fischer zur Verfügung.

Margarete Fischer ist in der Regel telefonisch von  Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0731 70 40 -51120 erreichbar. Bei Anliegen und Fragen können Sie auch gerne eine E-Mail senden an margarete.fischer(at)lra.neu-ulm.de
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