Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler

Benötigen Sie Unterstützung in Gesprächen mit Klienten ohne ausreichende Deutschkenntnisse? Nutzen Sie das Projekt der ehrenamtlichen Sprach- und Kulturmittler!

Menschen aus unterschiedlichen Ländern stehen in einer Reihe und begrüßen sich in unterschiedlichen Sprachen.

Weitere Informationen

Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler sind Frauen und Männer mit Migrationshintergrund und Lebenserfahrung, die in Deutschland gut integriert sind.

Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler beherrschen die deutsche Sprache und sprechen aufgrund ihrer individuellen Migrationsgeschichte (eigene Migrationserfahrungen bzw. in der Herkunftsfamilie) mindestens eine weitere Sprache fließend.
 
Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler haben sich durch fachspezifische Qualifizierungskurse auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit gut vorbereitet.
Sie unterschreiben eine Schweigepflichterklärung und legen der Integrationslotsin ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
 
Aufgrund ihrer besonderen Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen können sie in Gesprächen zwischen Institutionen, Behörden, Organisationen und den jeweiligen Landsleuten in Gesprächen unterstützen. Sie bringen die Bereitschaft mit, sich bürgerschaftlich für ihre Mitmenschen zu engagieren und freuen sich auf Ihre Anfrage.

Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler werden tätig für:

  • Bildungseinrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen)
  • Beratungsstellen (z. B. Frauenhaus, Schwangerenberatung)
  • Betreuungseinrichtungen (z. B. Jugendhilfe, Senioren)
  • Behörden (z. B. Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter)
  • Dienstleistungsbetriebe (z. B. Krankenkassen)
  • Soziale Dienste (z.B. Jugendsozialarbeit)


Ehrenamtliche Sprach – und Kulturmittler werden nicht tätig für:

  • Privatpersonen
  • schriftliche Übersetzungen von Dokumenten
  •  den medizinischen Bereich (Arztbesuche, Krankenhaus)
  • den  juristischen Bereich
  • Gespräche mit wesentlichen finanziellen/wirtschaftlichen Konsequenzen für die Klienten
Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler sind Laiendolmetscher. Sie ersetzen keine professionellen Dolmetscher.
  • Albanisch
  • Arabisch
  • Armenisch
  • Bulgarisch
  • Bosnisch
  • Dari/Farsi
  • Englisch
  • Französisch
  • Kroatisch
  • Kurdisch
  • Persisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbisch
  • Somalisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Ungarisch
Ab sofort sind Anfragen zu Sprach- und Kulturmittlern von Auftraggebern ausschließlich digital möglich. Es erfolgt keine Versendung mehr von Kontaktdatenlisten und weiteren Unterlagen per E-Mail.

Nutzen Sie folgenden Link zur Erstregistrierung:

https://formular.landkreis-nu.de/formcycle/form/alias/1/BewerbungInstitution/ 

Eine Registrierung ist von jedem Mitarbeitenden einer Institution, Organisation oder Behörde, welcher einen Sprach- und Kulturmittler beauftragen möchte, erforderlich! 

Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie fortan jederzeit Zugang mit Ihrem individuellen Passwort über folgenden Link:


Link zur Anmeldung des Dolmetschereinsatzes: https://formular.landkreis-nu.de/formcycle/form/alias/1/AnmeldungDolmetschereinsatz/

Eine Anfrage über diesen Link ist bei jedem Auftrag für einen Sprach- und Kulturmittler erforderlich.
  • Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie vom System zu den einzelnen Schritten weitergeleitet.
  • Sie erhalten umgehend eine automatische Rückmeldung der Kontaktdaten aller aktuell zur Verfügung stehenden SKM in der von Ihnen gewünschten Sprache (soweit diese Sprache im Pool vertreten ist. Siehe Liste angebotene Sprachen ).
  • Nehmen Sie bitte direkt mit dem Sprach- und Kulturmittler Ihrer Wahl Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Planen Sie mindestens 5 Werktage Vorlauf ein für die Terminvereinbarung
  • Teilen Sie bitte den Ehrenamtlichen in Ihrer Anfrage mit, um welche Inhalte es sich handeln wird, damit sich diese auf das Gespräch bestmöglich einstellen kann.
Löschen Sie bitte alle alten Kontaktdatenlisten und Unterlagen zum Projekt welche in der Vergangenheit per Mail an Sie verschickt wurden. Kontaktdaten von Sprach- und Kulturmittlern, Formulare zur Aufwandsentschädigung und weitere Informationen werden nicht mehr per Email versendet.

Vorteile für Auftraggeber durch Umstellung auf Online – Formulare

  • Aktuelle Kontaktdaten von Sprach- und Kulturmittlern
  • Schnelle Zusendung der entsprechenden Personen zur angefragten Sprache
  • Größere Chancen auf Aufträge für neu hinzukommende SKM
  • Keine vergeblichen Anfragen mehr an ausgeschiedene SKM
  • Keine überholten Informationen und Unterlagen (Kontaktdatenlisten, Formular Aufwandsentschädigung) mehr im Umlauf
  • Automatische Abfrage zu Übernahme der Aufwandsentschädigung für Bildungseinrichtungen durch die Bildungsregion.
  • Online Verfügbarkeit des Formulars „Aufwandsentschädigung“
  • Automatische Erinnerung zur Erstattung Aufwandsentschädigung
  • Zuverlässiger Überblick für die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Neu-Ulm über Anzahl der Aufträge, Auftraggeber, durchgeführte Einsätze, meist gefragte Sprachen. Dadurch passgenauere Akquise von ehrenamtlichen Sprach- und Kulturmittlern.


Bitte beachten Sie:
Die Aufwandsentschädigung ist von Ihrer Institution zu entrichten. Das Landratsamt Neu-Ulm übernimmt keine Aufwandsentschädigungen für Sprach- und Kulturmittler.

Sprach- und Kulturmittler erhalten eine Aufwandsentschädigung vom anfragenden Auftraggeber. Diese beträgt für die erste Stunde eines Einsatzes 20 € für jede weitere Std. innerhalb eines Einsatzes 15 € sowie die Erstattung von Fahrtkosten zum Einsatzort. Sollte das Gespräch kurzfristig nicht zustande kommen, der Sprach- und Kulturmittler ist jedoch bereits vor Ort, bitten wir um Erstattung der Fahrtkosten und um eine Aufwandsentschädigung für eine halbe Stunde. Bei längeren Anfahrten (außerhalb des Landkreises Neu-Ulm) bitten wir zudem um Erstattung einer Aufwandsentschädigung für die Anfahrtszeit.

Sollte das Gespräch kurzfristig nicht zustande kommen, die Sprach- und Kulturmittlerin/der Sprach- und Kulturmittler ist jedoch bereits vor Ort, bitten wir um Erstattung der Fahrtkosten sowie um eine Aufwandsentschädigung für eine halbe Stunde.
  • Logo Förderung Integrationslotsin Staatsministerium
Um einen Sprach- oder Kulturmittler zu beantragen, muss zuerst eine einmalige Registrierung über folgenden Link erfolgen.
Ihre Daten als Sprach- und Kulturmittler haben sich geändert? Teilen Sie uns diese bitte über folgenden Link mit.
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