Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler/Integrationsmentoren

Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler/Integrationsmentoren sind Frauen und Männer mit Migrationshintergrund und Lebenserfahrung, die in Deutschland gut integriert sind.

Sprach- udn Kulturmittler

Weitere Informationen

Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler beherrschen die deutsche Sprache und sprechen aufgrund ihrer individuellen Migrationsgeschichte (eigene Migrationserfahrungen bzw. in der Herkunftsfamilie) mindestens eine weitere Sprache fließend.
 
Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler haben sich durch fachspezifische Qualifizierungskurse auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit gut vorbereitet.
Sie unterschreiben eine Schweigepflichterklärung und legen der Integrationslotsin ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
 
Aufgrund ihrer besonderen Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen können sie in Gesprächen zwischen Institutionen, Behörden, Organisationen und den jeweiligen Landsleuten in Gesprächen unterstützen. Sie bringen die Bereitschaft mit, sich bürgerschaftlich für ihre Mitmenschen zu engagieren und freuen sich auf Ihre Anfrage.
Sprach- und Kulturmittler/innen unterzeichnen eine Schweigepflichterklärung und legen der Integrationslotsin im Landratsamt Neu-Ulm ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
 
Mittels spezieller Seminare zu Techniken des Dolmetschens und zur (neutralen) Rolle des Sprach- und Kulturmittlers in interkulturellen Gesprächssituationen werden die Teilnehmenden auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit bestmöglich vorbereitet.
 
Hinzu kommen Qualifizierungskurse, welche sich auf die Weiterbildung interkultureller Kompetenzen fokussieren.

Alle 9 Laiendolmetscher/innen für die Sprachen ukrainisch und russisch haben sich mit verschiedenen Inhalten zu „Interkulturelle Kompetenzen“ vertiefend auseinandergesetzt und sich somit zur/ zum Sprach- und Kulturmittler/in weiterqualifiziert.
Sie stehen nun für Dolmetscherdienste in interkulturellen Gesprächen zur Verfügung und erweitern den bestehenden Pool der Sprach- und Kulturmittler/innen für den Landkreis Neu-Ulm.

Benötigen Sie Unterstützung in Gesprächen mit Klienten ohne ausreichende Deutschkenntnisse?

Nutzen Sie die Kompetenzen der ehrenamtlichen Sprach- und Kulturmittler*innen bzw. Laiendolmetscher*innen.

Die Einsatzfelder:

  • Bildungseinrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen)
  • Beratungsstellen (z. B. Frauenhaus, Schwangerenberatung)
  • Betreuungseinrichtungen (z. B. Jugendhilfe, Senioren)
  • Behörden (z. B. Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter)
  • Dienstleistungsbetriebe (z. B. Krankenkassen)
  • Albanisch
  • Arabisch
  • Armenisch
  • Baschkirisch
  • Bulgarisch
  • Bosnisch
  • Englisch
  • Farsi
  • Französisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Persisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Ungarisch
  • Weißrussisch

Anfrage

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte per E Mail an die Integrationslotsin. Kontakt: margarete.fischer(at)lra.neu-ulm.de

Kontaktdatenliste

Sie erhalten die Kontaktdatenliste und weitere Informationen.

Bitte beachten Sie:
Die Kontaktdatenliste ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt vertraulich zu behandeln. Diese darf nicht an Klienten / Dritte weitergegeben werden.
Es können sich jederzeit Änderungen in den Kontaktdaten der Ehrenamtlichen ergeben. Wenn Sie das Projekt öfters nutzen, fordern Sie bitte in kürzeren Abständen eine aktuelle Kontaktdatenliste an.

Einsatz

Bitte nehmen Sie direkt mit einem Sprach- und Kulturmittler Ihrer Wahl Kontakt auf und vereinbaren Sie gemeinsam einen Termin. Nach Möglichkeit unterstützt die Integrationslotsin gerne bei der Vermittlung.
 
Um rechtzeitige Anfrage wird gebeten. Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler freuen sich auf Ihre Aufträge, es bedarf jedoch einer rechtzeitigen Einplanung des Termins (neben Beruf und Familie). Eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung kann nicht gegeben werden. Wir bitten um ein telefonisches Vorgespräch mit der/m Ehrenamtlichen über anstehende Inhalte des Gesprächs.
Für die Gesprächsinhalte mit den Klienten und den Sprach- und Kulturmittlern sind Sie als Auftraggeber verantwortlich. Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler dolmetschen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie nehmen während des Gesprächs eine kultursensible aber neutrale Position ein. Sie ersetzen keine professionellen Dolmetscher.
Sollte ein geplantes Gespräch mit einem Klienten nicht zustande kommen, bitten wir um zeitnahe Terminabsage an die/den Sprach- und Kulturmittler*in.


Sollte der Sprach- und Kulturmittler zum vereinbarten Termin bereits erschienen sein, der Klient jedoch kurzfristig absagt und das Gespräch deshalb nicht stattfindet, bitten wir um Erstattung der Fahrtkosten für den Sprach- und Kulturmittler. Vielen Dank.
Sprach- und Kulturmittler bzw. Laiendolmetscher erhalten eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für die erste Stunde eines Einsatzes 18 € für jede weitere Std. innerhalb eines Einsatzes 12 € sowie die Erstattung von Fahrtkosten zum Einsatzort. Sie als auch die Auftraggeber erhalten vorab ein Formular zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung.

Bitte beachten Sie:
Die Aufwandsentschädigung ist von Ihrer Institution zu entrichten. Der Integrationslotsin steht kein Budget für Aufwandsentschädigungen für Sprach- und Kulturmittler*innen zur Verfügung.
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