Im Landkreis Neu-Ulm stehen Ihnen vielfältige Einrichtungen zur Verfügung, die eine optimale Betreuung Ihres Kindes gewährleisten - sei es in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege.
Für die Suche nach einem Betreuungsplatz wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Kommune Ihres Wohnsitzes. Diese informiert Sie umfassend über das verfügbare Platzangebot sowie das Anmeldeverfahren an Ihrem Wohnort.
Sollte Ihre Anfrage nicht erfolgreich sein, bitten wir Sie, sich an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um alternative Lösungen zu erarbeiten und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass die Zuweisung eines Betreuungsplatzes in der Regel voraussetzt, dass die Erziehungsberechtigten die Gemeinde und bei einer gewünschten Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson den Landkreis Neu-Ulm frühzeitig (mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme) in Kenntnis setzen.
„Die Zuweisung eines Betreuungsplatzes gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung setzt grundsätzlich voraus, dass die Erziehungsberechtigten die Gemeinde und bei einer gewünschten Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme in Kenntnis setzen.“
§ 24 Absatz 2 und 3 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24 Absatz 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.“
§ 24 Absatz 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.“
Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen
Telefon: 0731 7040 - 42105
E-Mail: baykibig(at)landkreis-nu.de
weitere Informationen und Anträge unter Kindertagespflege