Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder. Dabei können individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.

Eine besondere Form der Tagespflege ist die sogenannte Großtagespflege. In deren Rahmen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig von bis zu drei Tagespflegepersonen gemeinsam betreut werden. Ab dem neunten Kind in der Großtagespflege muss einer der tätigen Tagespflegepersonen die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft haben.

Die hohe Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigem wie auch längerfristigem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Das individuelle Eingehen auf die Kinder, eine - ähnlich wie in der Familie - geringe Kinderzahl und die meist wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Die Vermittlung erfolgt über den Fachdienst Kindertagespflege im Landratsamt.

Personen, die eine Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Fachdienst auf Antrag erhalten. Der Fachbereich "Jugend und Familie" bietet zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson Qualifizierungslehrgänge an.

Für die Förderung von Kindern in Tagespflege ist ein Antrag bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen.

Sie möchten Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle betreuen lassen? Die zuständigen Mitarbeiterinnen vom Fachbereich "Jugend & Familie" beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen einen Betreuungsplatz. Bitte nehmen Sie dafür rechtzeitig vor dem gewünschten Betreuungsbeginn Kontakt mit dem Fachdienst Kindertagespflege im Landratsamt auf. Die Wartezeit beträgt in der Regel etwa vier Monate (diese Angabe gilt ohne Gewähr). Außerdem sollten Sie circa vier Wochen Eingewöhnungszeit für ihr Kind bei der Kindertagespflegeperson einplanen.

Ansprechpartnerinnen für eine Betreuung in folgenden Orten

Die Zuständigkeit bezieht sich auf den Nachnamen des Kindes.

Förderung von Kindern in Kindertagespflege


Betreuungsverhältnisse für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren in qualifizierter Kindertagespflege können durch den Landkreis Neu-Ulm öffentlich gefördert werden. Hierzu müssen die Eltern einen Antrag zur Förderung auf Leistungen von Kindern in Tagespflege bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stellen. Für eine Förderung von Kindern im Alter von unter einem Jahr müssen zwingende Gründe vorliegen, die den Betreuungsbedarf rechtfertigen. Ein Kind, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat oder im schulpflichtigen Alter ist, kann ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden. Die Bedarfsprüfung erfolgt durch das Jugendamt. Nach Bewilligung wird die monatliche Geldleistung an die Kindertagepflegepersonen übernommen.

Kostenbeitrag in der Kindertagespflege


Für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindertagespflege wird ein Kostenbeitrag von den Eltern erhoben. Die Höhe der Kostenbeiträge richtet sich nach dem Alter und der durchschnittlichen Betreuungszeit des Kindes. Grundlage der Erhebung von Kostenbeiträgen ist die Tagespflegekostenbeitragssatzung des Landkreises Neu-Ulm vom 18.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021. Der Kostenbeitrag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung duch den Kostenbeitrag den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Hierzu ist eine gesonderte Anlage zum Antrag einzureichen (Anlage Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gemäß § 90 SGB VII).

Ansprechpersonen

Der nächste Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson beginnt im Januar 2024.
zu den Kursen für Tagespflegepersonen
Der Bundesverband für Kindertagespflege stellt auf seiner Website Informationsflyer für Eltern zur Kindertagespflege in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
Informationsflyer für Eltern in unterschiedlichen Sprachen

Wissenswertes

Kinder sitzen auf einem Holzsteg und angeln mit Zweigen in der Luft

Kinderbetreuung

Kinderkrippe, Kindergarten oder Tagesbetreuung - im Landkreis Neu-Ulm stehen Ihnen zahlreiche Einrichtungen zur optimalen Betreuung Ihres Kindes zur Verfügung.

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