Bestimmte Kurse sind Voraussetzung, dass der Fachdienst Kindertagespflege eine Pflegeerlaubnis für Tagesmütter und Tagesväter erteilt. Zudem werden regelmäßig Vernetzungstreffen angeboten, um sich auszutauschen.
Die Teilnahme am Qualifizierungskurs ist neben weiteren Anforderungen eine Voraussetzung, dass Tagespflegepersonen die Pflegeerlaubnis erhalten und ihnen der Fachdienst Tagespflegekinder weiter vermittelt.
Um für einen Qualifizierungskurs im Landkreis Neu-Ulm zugelassen zu werden
Die Qualifizierungskurse finden zwei Mal im Jahr, überwiegend im Bildungszentrum
Roggenburg, den Landratsämtern Neu-Ulm und Günzburg oder vereinzelt online statt. Hierfür werden Kosten in Höhe von 250 Euro erhoben. Für Empfänger von Hartz 4 oder Sozialhilfeleistungen betragen die Kosten 160 Euro, für pädagogisches Fachpersonal 80 Euro. Hiervon bekommen Sie wieder einen Teil ausbezahlt, wenn Sie den Kurs vollständig absolviert haben und als Kindertagespflegeperson tätig werden, und einen weiteren Teil, wenn Sie länger als zwei Jahre als Kindertagespflegeperson tätig sind.
Der nächste Qualifizierungskurs beginnt im Januar 2025 und umfasst 165 UE (Unterrichtseinheiten zu à 45 Minuten). Die Dauer beträgt ca. 3 - 4 Monate e aufgeteilt in:
Die Kurse umfassen überwiegend pädagogische und psychologische Themen sowie Themen zur Ernährung und der Selbstständigkeit.
Als Kindertagespflegeperson, die von zu Hause tätig ist, sind Sie selbstständig tätig und keine Angestellte des Landkreises Neu-Ulm oder Ihrer Stadt/IhrerGemeinde/Ihres Marktes. Das bedeutet, Sie müssen sich beim Finanzamt als selbstständig anmelden.
Sie müssen nicht von zu Hause aus tätig werden, Sie können auch als selbstständige Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflege tätig werden. Es werden immer wieder neue Großtagespflegestellen eröffnet, die Kindertagespflegepersonen anstellen.
Es besteht weiter die Möglichkeit, im Anschluss an Ihre Qualifizierung als Kindertagespflegeperson in einem Kindergarten als Assistenzkraft tätig zu werden. Dies ist erst dann gegeben, wenn Sie die Qualifizierung vollständig mit 160 UE abgeschlossen haben.
Im Anschluss müssen Sie im Laufe Ihres ersten Arbeitsjahres im Kindergarten nochmal 40 UE Qualifizierung zur Assistenzkraft bei einem Institut, z. B. in Augsburg oder München, absolvieren. Diese Qualifizierung kostet ca. 600 Euro - eventuell können die Kosten vom Kindergartenträger übernommen werden.
Sobald Sie in einem Kindergarten tätig werden, ist das Landratsamt (Fachbereich Jugend und Familie, Kindertagespflege) nicht mehr für Sie zuständig. Sie können die Qualifizierung als Kindertagespflegeperson auch bei einem anderen Anbieter (z. B. dem Landesverband Kindertagespflege Bayern) absolvieren, wenn Sie Assistenzkraft werden möchten.
Hierzu müssen Sie sich ebenfalls im Vorfeld bei uns melden, damit wir Ihre Eignung feststellen können und Ihnen diese für den Anbieter ausstellen können.
Melanie Ostheimer
melanie.ostheimer(at)landkreis-nu.de
0731 7040 - 53142
Voraussetzungen
Um für einen Qualifizierungskurs im Landkreis Neu-Ulm zugelassen zu werden
- müssen Sie entweder im Landkreis Neu-Ulm wohnhaft sein
- oder später im Landkreis Neu-Ulm als Kindertagespflegeperson/Assistenzkraft tätig werden.
- verschiedene Unterlagen eingereicht werden
- mehrere Gespräche geführt werden
- und mindestens ein Hausbesuch vorgenommen werden, um einerseits die Örtlichkeiten zu begehen, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, und andererseits Sie besser kennen zu lernen.
Kursmodalitäten
Die Qualifizierungskurse finden zwei Mal im Jahr, überwiegend im Bildungszentrum
Roggenburg, den Landratsämtern Neu-Ulm und Günzburg oder vereinzelt online statt. Hierfür werden Kosten in Höhe von 250 Euro erhoben. Für Empfänger von Hartz 4 oder Sozialhilfeleistungen betragen die Kosten 160 Euro, für pädagogisches Fachpersonal 80 Euro. Hiervon bekommen Sie wieder einen Teil ausbezahlt, wenn Sie den Kurs vollständig absolviert haben und als Kindertagespflegeperson tätig werden, und einen weiteren Teil, wenn Sie länger als zwei Jahre als Kindertagespflegeperson tätig sind.
Der nächste Qualifizierungskurs beginnt im Januar 2025 und umfasst 165 UE (Unterrichtseinheiten zu à 45 Minuten). Die Dauer beträgt ca. 3 - 4 Monate e aufgeteilt in:
- Grundkurs 1 (50 UE) überwiegend unter der Woche ganztags und an einem Abend; an
ca. sechs Terminen (Januar 2025) im Bildungszentrum Roggenburg, Landratsamt Neu-Ulm und Landratsamt Günzburg - Grundkurs 2 (40 UE) überwiegend unter der Woche ganztags und an einem Abend; an
ca. sechs Terminen (Januar 2025) im Bildungszentrum Roggenburg, Landratsamt Neu-Ulm und Landratsamt Günzburg - Aufbaukurs (70 UE) überwiegend mittwochs, donnerstags und samstags
ganztags sowie ein Abend; an neun Terminen (Februar bis April
2025), im Bildungszentrum Roggenburg, Landratsamt Neu-Ulm, Realschule
Günzbur
Die Kurse umfassen überwiegend pädagogische und psychologische Themen sowie Themen zur Ernährung und der Selbstständigkeit.
Möglichkeiten in der Kindertagespflege
Als Kindertagespflegeperson, die von zu Hause tätig ist, sind Sie selbstständig tätig und keine Angestellte des Landkreises Neu-Ulm oder Ihrer Stadt/IhrerGemeinde/Ihres Marktes. Das bedeutet, Sie müssen sich beim Finanzamt als selbstständig anmelden.
Sie müssen nicht von zu Hause aus tätig werden, Sie können auch als selbstständige Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflege tätig werden. Es werden immer wieder neue Großtagespflegestellen eröffnet, die Kindertagespflegepersonen anstellen.
Es besteht weiter die Möglichkeit, im Anschluss an Ihre Qualifizierung als Kindertagespflegeperson in einem Kindergarten als Assistenzkraft tätig zu werden. Dies ist erst dann gegeben, wenn Sie die Qualifizierung vollständig mit 160 UE abgeschlossen haben.
Im Anschluss müssen Sie im Laufe Ihres ersten Arbeitsjahres im Kindergarten nochmal 40 UE Qualifizierung zur Assistenzkraft bei einem Institut, z. B. in Augsburg oder München, absolvieren. Diese Qualifizierung kostet ca. 600 Euro - eventuell können die Kosten vom Kindergartenträger übernommen werden.
Sobald Sie in einem Kindergarten tätig werden, ist das Landratsamt (Fachbereich Jugend und Familie, Kindertagespflege) nicht mehr für Sie zuständig. Sie können die Qualifizierung als Kindertagespflegeperson auch bei einem anderen Anbieter (z. B. dem Landesverband Kindertagespflege Bayern) absolvieren, wenn Sie Assistenzkraft werden möchten.
Hierzu müssen Sie sich ebenfalls im Vorfeld bei uns melden, damit wir Ihre Eignung feststellen können und Ihnen diese für den Anbieter ausstellen können.
Haben Sie Interesse an der Qualifizierung so wenden Sie sich bitte an
Melanie Ostheimer
melanie.ostheimer(at)landkreis-nu.de
0731 7040 - 53142
Die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs am Kind ist neben dem Grundkurs Voraussetzung für die Vermittlung eines Tagespflegekindes durch den Fachdienst. Der Nachweis über die Teilnahme ist dem Fachdienst schriftlich vorzulegen.
Speziell für Tagespflegepersonen werden ganztägige Kurse angeboten z. B. unter:
Speziell für Tagespflegepersonen werden ganztägige Kurse angeboten z. B. unter:
Der Nachweis von 15 Fortbildungsstunden pro Jahr ist verpflichtender Bestandteil der Tätigkeit als Tagespflegeperson.
Vordrucke für Bescheinigungen und eine Liste möglicher und interessanter Fortbildungsveranstaltungen gibt es beim Fachdienst Kindertagespflege
Bei selbst gewählten Veranstaltungen klären Sie bitte die Teilnahme im Vorfeld mit dem Fachdienst ab.
Vordrucke für Bescheinigungen und eine Liste möglicher und interessanter Fortbildungsveranstaltungen gibt es beim Fachdienst Kindertagespflege
Bei selbst gewählten Veranstaltungen klären Sie bitte die Teilnahme im Vorfeld mit dem Fachdienst ab.
Mit regelmäßigen Treffen sollen Tagesmütter und Interessierte die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und gegenseitigen Kennenlernen erhalten. Zudem wird durch die fachliche Begleitung des Fachdienstes Kindertagespflege ein vertiefter Austausch ermöglicht. Die Treffen können als Fortbildungszeit angerechnet werden.