Radverkehr

Seit 2016 arbeitet der Landkreis Neu-Ulm im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität daran, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger möglichst nachhaltig und klimaneutral zu gestalten. Dabei unterstützte uns die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit Fördergeldern für Maßnahmen zur Mobilitätswende und Radverkehrsförderung. Zum 1. Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde.

Die Radverkehrsförderung ist neben dem Ausbau des ÖPNV und der Förderung der Elektromobilität ein zentraler Baustein des Mobilitätskonzeptes im Landkreis Neu-Ulm. Seit 2017 ist der Landkreis Neu-Ulm Mitglied bei der AGFK Bayern und wurde im Januar 2023 mit dem Zertifikat "fahrradfreundliche Kommune" ausgezeichnet.

Im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss am 30.10.2025 wurde beschlossen, den Radverkehr im Landkreis Neu-Ulm im besonderen Maße zu fördern und gibt als Ziel aus, den Radverkehrsanteil am Modal Split von 16 % (Stand SrV 2023) bis spätestens 2030 auf 21 % anzuheben.

Zu den zentralen Aufgaben der Radverkehrsförderung gehört die Umsetzung der Zielsetzungen und Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept sowie die aktive Mitarbeit und Verwirklichung der Ziele der AGFK Bayern.

Zum Teilkonzept Mobilität

Zum Radverkehrskonzept

Zu den Themen

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Neuigkeiten zum Fachthema

Wissenswertes

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