Die Schuldner- und Insolvenzberatung berät alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Neu-Ulm. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung der finanziellen, sozialen und rechtlichen Aspekte.
- ein Gesprächsbedarf aufgrund der finanziellen Situation besteht
- die Ausgaben höher sind als die Einnahmen
- sich das fehlende Geld zum beherrschenden Thema entwickelt
- Sie vermehrt Mahnschreiben erhalten
- Konto- oder Lohnpfändungen bevorstehen
- sich die Überschuldung auf andere Lebensbereiche auswirkt (z. B. Familie, Partnerschaft, etc.)
- sich der Gerichtsvollzieher gemeldet hat
- durch besondere Lebenssituationen wie z. B. Arbeitslosigkeit, Trennung oder Tod des Partners die Ausgaben nicht mehr bewältigt werden können
- Erhebung Ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation
- Budgetberatung
- Hilfe zur Existenzsicherung
- Vermittlung an Ämter zur Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
- Psychosoziale Beratung
- Überprüfung der Forderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern
- Erarbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen
- Beratung und Bescheinigung für Pfändungsschutzkonten (P-Konto)
- Hilfestellung bei der Beantragung der Verbraucherinsolvenz
- Im Bedarfsfall Begleitung und Unterstützung während des laufenden Insolvenzverfahrens
- Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Zusammenarbeit
- Offenlegung aller Schulden sowie des Einkommens
- Einhaltung der Vereinbarungen und Termine
- Wir vergeben oder vermitteln keine Kredite.
- Schulden können durch uns nicht erlassen werden.
- Beruflich Selbständige können nicht umfassend beraten werden.
- Im Einzelfall kann eine Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten oder Fachdiensten geboten sein.
- Personen mit einer eigenen Immobilie können nicht umfassend beraten werden und müssen gegebenenfalls weitervermittelt werden.