Die Schuldner- und Insolvenzberatung berät alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Neu-Ulm. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung der finanziellen, sozialen und rechtlichen Aspekte.
Aktueller Hinweis
Aufgrund der aktuellen personellen Situation ist es auf absehbare Zeit leider nicht möglich, Beratungstermine zu vergeben. Sie haben jedoch stattdessen die Möglichkeit, eine Schuldner- oder Insolvenzberatung bei einem Rechtsanwalt vorzunehmen.
Für eine weitgehend kostenfreie Beratung durch einen Rechtsanwalt benötigen Sie einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichts Neu-Ulm. Voraussetzung hierfür ist eine Bestätigung des Landratsamts Neu-Ulm, dass im Moment keine Beratung durch die Schuldner- und Insolvenzberatung im Landratsamt vorgenommen werden kann. Um Ihnen eine solche Bestätigung ausstellen zu können, benötigen wir verschiedene Angaben von Ihnen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Formular. Wir werden Ihnen die Bestätigung für das Amtsgericht Neu-Ulm dann umgehend zusenden. Ebenfalls erhalten Sie eine Liste uns bekannter Kanzleien, die sich mit dem Thema Insolvenzrecht befassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich schon im Vorfeld über das Verfahren beim Amtsgericht Neu-Ulm unter Amtsgericht Neu-Ulm - Beratungshilfe - Bayerisches Staatsministerium der Justiz zu informieren. Abläufe und benötigte Unterlagen werden hier leicht verständlich aufgeführt.
Insbesondere können Sie bereits das entsprechende Antragsformular (pdf) des Amtsgerichts ausfüllen und ausgedruckt zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen zum Termin beim Amtsgericht Neu-Ulm mitnehmen. Eine ausführliche Ausfüllanleitung finden Sie am Ende des Antragsformulars des Amtsgerichts.
Sobald sich die personelle Situation in der Schuldner- und Insolvenzberatung des Landkreises Neu-Ulm wieder verbessert hat, werden wir auf dieser Seite informieren. Angesichts der hier bereits bestehenden langen Warteliste empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, von der oben genannten Beratungsalternative bei einem Rechtsanwalt Gebrauch zu machen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
- ein Gesprächsbedarf aufgrund der finanziellen Situation besteht
- die Ausgaben höher sind als die Einnahmen
- sich das fehlende Geld zum beherrschenden Thema entwickelt
- Sie vermehrt Mahnschreiben erhalten
- Konto- oder Lohnpfändungen bevorstehen
- sich die Überschuldung auf andere Lebensbereiche auswirkt (z. B. Familie, Partnerschaft, etc.)
- sich der Gerichtsvollzieher gemeldet hat
- durch besondere Lebenssituationen wie z. B. Arbeitslosigkeit, Trennung oder Tod des Partners die Ausgaben nicht mehr bewältigt werden können
- Erhebung Ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation
- Budgetberatung
- Hilfe zur Existenzsicherung
- Vermittlung an Ämter zur Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
- Psychosoziale Beratung
- Überprüfung der Forderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern
- Erarbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen
- Beratung und Bescheinigung für Pfändungsschutzkonten (P-Konto)
- Hilfestellung bei der Beantragung der Verbraucherinsolvenz
- Im Bedarfsfall Begleitung und Unterstützung während des laufenden Insolvenzverfahrens
- Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Zusammenarbeit
- Offenlegung aller Schulden sowie des Einkommens
- Einhaltung der Vereinbarungen und Termine
- Wir vergeben oder vermitteln keine Kredite.
- Schulden können durch uns nicht erlassen werden.
- Beruflich Selbständige können nicht beraten werden.
- Im Einzelfall kann eine Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten oder Fachdiensten geboten sein.
- Personen mit einer eigenen Immobilie können nicht beraten werden und werden ggf. weitervermittelt