Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Jugend und Familie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes nehmen vielfältige Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII (KJHG) und dem Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetz wahr.

Aufgrund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens, kann es zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen.

Unsere Mitarbeitenden bearbeiten zurzeit vorrangig Kinderschutzmeldungen. Dies zieht eine längere Bearbeitungsdauer aller anderen Anliegen nach sich. Die Mitarbeitenden versuchen möglichst schnell Ihre Anliegen zu klären.

Vereinbarung Beratungstermin

Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren, setzen Sie sich bitte vorrangig per E-Mail mit dem Fachbereich Jugend und Familie (Jugendamt) in Verbindung.

Nördlicher Landkreis

Das Kind lebt im nördlichen Landkreis (Neu-Ulm, Senden, Elchingen, Nersingen, Pfaffenhofen, Holzheim, Steinheim, Finningen, Reutti, Holzschwang)

E-Mail-Adresse: falleingang-nord(at)landkreis-nu.de

Südlicher Landkreis

Das Kind lebt im südlichen Landkreis (Illertissen, Vöhringen, Weißenhorn, Bellenberg, Kellmünz, Altenstadt, Buch, Osterberg, Unterroth, Oberroth, Roggenburg)

E-Mail-Adresse: falleingang-sued(at)landkreis-nu.de

Es wird sich ein Mitarbeitender des jeweiligen Teams mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass das Jugendamt die Daten (Name, Geburtsdatum, Sorgerecht) und Adresse des jüngsten Kindes benötigt, da sich hiernach die Zuständigkeit richtet. Schreiben Sie bitte auch kurz, um welches Anliegen es geht.

Sie haben zudem die Möglichkeit sich telefonisch unter den folgenden Rufnummern an den Allgemeinen Sozialen Dienst zu wenden:

Kinderschutzfälle

In Kinderschutzfällen wenden Sie sich bitte montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr an folgende Rufnummer:

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