Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes nehmen vielfältige Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII (KJHG) und dem Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetz wahr.
Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens kann es gelegentlich zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen Ihre Anliegen möglichst schnell zu klären.
Kinderschutzmeldungen werden grundsätzlich unverzüglich bearbeitet.
Vereinbarung Beratungstermin
Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren, setzen Sie sich bitte vorrangig per E-Mail mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst in Verbindung.
Nördlicher Landkreis
Das Kind lebt im nördlichen Landkreis (Neu-Ulm, Senden, Elchingen, Nersingen, Pfaffenhofen, Holzheim, Steinheim, Finningen, Reutti, Holzschwang)
E-Mail-Adresse: falleingang-nord(at)landkreis-nu.de
Südlicher Landkreis
Das Kind lebt im südlichen Landkreis (Illertissen, Vöhringen, Weißenhorn, Bellenberg, Kellmünz, Altenstadt, Buch, Osterberg, Unterroth, Oberroth, Roggenburg)
E-Mail-Adresse: falleingang-sued(at)landkreis-nu.de
Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des jeweiligen Teams wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass das Jugendamt die Daten (Name, Geburtsdatum, Sorgerecht) und die Adresse des jüngsten Kindes benötigt, da sich hiernach die Zuständigkeit richtet. Schreiben Sie bitte auch kurz, um welches Anliegen es geht.
Sie haben zudem die Möglichkeit, sich telefonisch unter den folgenden Rufnummern an den Allgemeinen Sozialen Dienst zu wenden:
- Nördlicher Landkreis: 0731 7040 - 53040
- Südlicher Landkreis: 0731 7040 - 53042
Kinderschutzfälle
In Kinderschutzfällen wenden Sie sich bitte montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr an folgende Rufnummer:
- Nördlicher Landkreis: 0731 7040 - 53040
- Südlicher Landkreis: 0731 7040 - 53042
Bitte beachten Sie, dass E-Mails nur zu den oben genannten Dienstzeiten gelesen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Jugendamt Neu-Ulm in dringenden Kinderschutzfällen über die jeweilige Polizeidienststelle zu erreichen.
- Ehe und Familie; Beratung
- Ehe- und Familienberatungsstellen; Beantragung einer Förderung
- Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfen zur Erziehung, Unterstützungsleistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche; Informationen
- HZE, Hilfe zur Erziehung,
- Inobhutnahme; Kinder und Jugendliche
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Trennung, Scheidung, Umgangsrecht, Sorgerecht
- Trennungs- und Scheidungsberatung, Umgangsberatung