Fachbereich / Stabstelle

Behindertenbeauftragter

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Gemäß Art. 18 des BayBGG (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz) sollen die Landkreise, Bezirke und die kreisfreien Gemeinden eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung) bestellen.

Der Aufgabenbereich des kommunalen Behindertenbeauftragten erstreckt sich auf den öffentlich-rechtlichen Bereich des Landkreises Neu-Ulm und seiner öffentlichen Einrichtungen. Rechtsbeziehungen privater Natur fallen dagegen unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der kommunale Behindertenbeauftragte berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), insbesondere in Bezug auf die Gleichstellung und die Barrierefreiheit. Dazu gehört gegebenenfalls die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu öffentlichen (Straßen-)Bauvorhaben des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden für den Zuwendungsgeber (Regierung von Schwaben).

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Wo?
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Leitung
  • Stellvertretender Leiter Fachbereich Straßenverkehr und Fahrerlaubnisrecht, Behindertenbeauftragter des Landkreises Neu-Ulm
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Stellvertretende Leitung
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen
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