Corona Landkreis Neu-Ulm: Aktuelle Regelungen & Informationen

Im Folgenden sind allgemeine Informationen sowie weiterführende Links zum Coronavirus zusammengefasst.

Aktuelle Regelungen

Mit Ablauf des 7. April 2023 endeten die letzten bundesrechtlichen Corona-Pflichten.

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Ende aller Corona-Maßnahmen

Impfungen

Wie alle bayerischen Impfzentren haben das Impfzentrum des Landkreises in Weißenhorn sowie die Impfstelle in Neu-Ulm zum 31.12.2022 ihren Betrieb eingestellt. In diesem Zusammenhang haben auch die mobilen Sonderimpfaktionen mit dem Impfbus geendet.
Bitte wenden Sie sich für eine Impfung künftig an Ihren Arzt. Auch Apotheken und Betriebsärzte unterstützen die Impfungen. Erkundigen Sie sich dafür bitte bei Ihrer Apotheke und in Ihrem Betrieb.
Insgesamt wurden in den Impfzentren und Impfstellen des Landkreises – inklusive der mobilen Sonderimpfaktionen - seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 über 162.000 Impfungen vorgenommen. Bei den Impfungen gegen das Coronavirus handelt es sich um die bisher größte Impfaktion in unserer Geschichte.
In diesem Zusammenhang geht auch ein großer Dank an all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Helferinnen und Helfer sowie alle Beteiligten, die sich hier eingebracht und unterstützt haben. Sie haben damit einen unersetzlichen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet.

Informationen für bestätigte Fälle

Eine generelle Isolationspflicht für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete gibt es aktuell nicht mehr. An die Stelle der Isolationspflicht sind Schutzmaßnahmen für positiv Getestete getreten.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat entsprechende Leitfäden für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen sowie die häufigsten Fragen und Antworten auf seiner Website veröffentlicht.

Weitere Informationen

Reiserückkehrer

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ist zum 7. April 2023 ausgelaufen.

Weitere Informationen unter

Weiterführende Infos, FAQ-Seiten der Ministerien

Barrierefreie Informationen

Informationen in leichter Sprache

Informationen in Gebärdensprache

Gehörlose können die Coronavirus-Hotline kontaktieren

per Fax 09131 6808-2202

Der Bund hat ebenfalls einen Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte per Fax und E-Mail sowie ein Gebärdentelefon (Videotelefonie) eingerichtet:

Zum Bundesministerium für Gesundheit

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