Wichtiger Hinweis: Ab Mittwoch, 16. November 2022, gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören unter anderem eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit eine Allgemeinverfügung erlassen:
Weitere Informationen
- Positiv getestet oder Kontaktperson? Das ist zu tun (Website Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
- Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Die häufigsten Fragen und Antworten
- Kontaktmöglichkeit für Gehörlose
- per Fax. Weitere Infos unter https://www.116117.de/de/fax-formular.php
Fax: 030 340 60 66 07 - E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de; info.gehoerlos@bmg.bund.de
- Gebärdentelefon (Videotelefonie)
- per Fax. Weitere Infos unter https://www.116117.de/de/fax-formular.php