Informationen für bestätigte Fälle (Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen)

Wichtiger Hinweis: Ab Mittwoch, 16. November 2022, gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören unter anderem eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit eine Allgemeinverfügung erlassen:

zur Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen

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