Informationen zum Führerscheinumtausch


In Deutschland müssen 43 Millionen Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Das ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Grund für die Anordnung ist, dass der Führerschein künftig einheitlich und fälschungssicher sein soll. Um Missbrauch zu verhindern, werden zudem alle neuen Führerscheine in einer Datenbank erfasst. Die Umtauschpflicht gilt für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Der rosa oder gar noch graue „Lappen“ hat also ausgedient, die Zukunft gehört ausschließlich dem neuen Führerschein auf der Plastikkarte. Der kreditkartengroße Führerschein muss rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes beantragt werden. Das ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Neu-Ulm das heimische Landratsamt.

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