Was ist beim Überholen von Radfahrern zu beachten?


Seit April 2020, sprich nun schon seit zwei Jahren, gilt nach der Straßenverkehrsordnung ein Überholabstand von mindestens 1,5 Metern innerhalb und zwei Metern außerhalb von Ortschaften. Wird ein Kind auf dem Rad mittransportiert, ist generell ein Mindestabstand von zwei Metern beim Überholen einzuhalten. Sollte aufgrund der Verkehrssituation der Abstand nicht einzuhalten sein, darf nicht überholt werden.

Zeichnung von einem Auto, das mit einem Abstand von 1,50 Metern eine Radfahrerin überholt.

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