Manche heimische Gewässer sind so sauber, dass darin Muscheln leben


Muscheln kennt man vom Urlaub am Meer. Aber auch in den heimischen Fließgewässern gibt es diese Tierart. 15.000 bis 26.000 Bachmuscheln (auch „kleine Flussmuscheln“ genannt) haben ihren Lebensraum in der Roth, Leibi, Biber, in Bächen oder Entwässerungsgräben. Darüber informierte Jonas Benner, der Biodiversitätsberater des Landkreises Neu-Ulm, beim 6. Koordinierungstreffen „Arten- und Naturschutz“ im Landratsamt, das digital stattfand und der stellvertretende Landrat Franz-Clemens Brechtel moderierte.

„Die Bachmuschel ist vom Aussterben bedroht. Doch wenn wir alle zusammenhelfen, dann können wir deren Population erhalten oder sogar noch ausweiten“, appellierte Benner an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens, die alle mit und von der Natur leben und arbeiten.

Bachmuscheln sind nur wenige Zentimeter groß und im Gewässerschlamm oft nur schwer auszumachen. Sie kommen vor in schnell bis mäßig fließenden Wassergräben, Bächen und Flüssen mit strukturreichem Bett und abwechslungsreichem Ufer. Das Wasser muss klar und sauerstoffreich, also sauber, sein.

Biodiversitätsberater Jonas Benner stellte Schutzmaßnahmen vor. Die Renaturierung von Wassergräben, Bächen und Flüssen schaffe neuen Lebensraum für Bachmuscheln. Beim Unterhalt und der Pflege der Entwässerungsgräben sei auf Naturschutzverträglichkeit zu achten. Als Grundsatz bei der Grabenräumung gelte: „Weniger ist oft mehr.“

Ferner empfahl Benner, Bäume entlang der Muschelgewässer zu pflanzen. Erreicht werden könnten dadurch die Stabilisierung des Ufers, der Schutz vor Bisamratten, die zu den Feinden der Bachmuscheln zählen, und kühlere, vitale Gewässer.

„Wenn eine Bisamratte gelernt hat, die Muscheln zu knacken, kann dies in einem Winter zum Verlust von tausenden Muscheln führen“, verdeutlichte Benner. Der Biber habe dagegen keine negativen Auswirkungen auf Muschelbestände. „Beide Arten führen eine Jahrtausende alte Koexistenz“, erläuterte der Experte für Artenvielfalt. Der Wasserrückhalt durch die Staudämme der Nager sei in extrem heißen Sommern sogar letzte Zuflucht für die Bachmuscheln.

Um zu überleben, brauchen die Bachmuscheln auch Wirtsfische, an deren Körper sie im etwa 28 Tage dauernden parasitären Stadium ihren Lebenszyklus beginnen. Wirtsfische der Bachmuschel sind zum Beispiel: Elritze, Döbel, Mühlkoppe, Stichling, Rotfeder und Kaulbarsch.

Seit dem 1. August 2019 darf es zudem auf Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite von der Uferlinie keine acker- oder gartenbauliche Nutzung mehr geben. Das schreibt das Bayerische Naturschutzgesetz vor. Der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sind ebenfalls gesetzlich reglementiert. Als Ausgleichszahlung für den Gewässerrandstreifen erhält der Bewirtschafter in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten der Beihilferegelung 500 Euro pro Hektar und Jahr und in den darauffolgenden Jahren 200 Euro pro Hektar und Jahr.

Wie Gunther Wölfle vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth mitteilte, seien Gewässerrandstreifen nicht nötig bei künstlichem Gewässer, Verrohrung, eindeutig „Grünem Graben“ mit überwiegend klarem Grasbewuchs, der nur gelegentlich Wasser führt, bei Straßenseitengräben, soweit er kein natürliches Gewässer aufnimmt, sowie bei Be- und Entwässerungsgräben, Teichen oder Weihern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.

Nähere Informationen bei Jonas Benner, Biodiversitätsberater bei der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Neu-Ulm): jonas.benner(at)lra.neu-ulm.de, Telefon: 0731/7040-33111.

Bachmuscheln sind nur wenige Zentimeter groß. Sie kommen vor in schnell bis mäßig fließenden Gräben, Bächen und Flüssen mit strukturreichem Bett und abwechslungsreichem Ufer. Das Wasser muss klar und sauerstoffreich, also sauber, sein. Auch im Landkreis können die vom Aussterben bedrohten Muscheln gefunden werden.
Foto: Jonas Benner / Landratsamt Neu-Ulm

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