Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Reform regelt Modernisierungs-Förderung neu


Viele Veränderungen stehen jetzt durch die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude/BEG-Förderung ins Haus: Nur noch bis zum 14. August 2022 gelten die bisherigen Fördersätze. Dafür sollen künftig mehr Antragsteller von den Geldern profitieren.

Die Umsetzung der jetzt reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geschieht in mehreren Stufen, beginnend mit dem 28. Juli. Seither gelten bereits erste Änderungen etwa für Komplett-Sanierungen.

Mit den Maßnahmen will die Regierung weiterhin Investitions-Anreize schaffen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Besonders alte Heizungsanlagen, aber auch Fenster und Türen, liegen im Fokus. Die Förderung von Einzelmaßnahmen wird in diesem Rahmen ebenfalls neu geordnet. Diese Regelungen gelten ab dem 15. August.

Die wichtigsten BEG-Änderungen in Kürze:

  • Alle Fördersätze werden gesenkt.
  • Die Zuschüsse der KfW werden eingestellt.
  • Einzelmaßnahmen werden nicht mehr mit KfW-Krediten gefördert. Die BAFA-Förderung dafür bleibt aber bestehen.
  • Der neue Heizungs-Tauschbonus (10 Prozent) ersetzt die bisherige Öl-Austausch-Prämie.
  • Es wird ein Wärmepumpen-Bonus eingeführt (5 Prozent).
  • Für fossile Heizungen wie Gas- und Gas-Hybridheizungen, wird die Förderung komplett gestrichen.
  • Der iSFP-Bonus für Heizungstausch entfällt.

Zu den erklärten Zielen der Reform gehört, dass die Antragstellung künftig einfacher wird. Weitere Richtlinien, beispielsweise zur Neubauförderung und zur seriellen Sanierung, werden ab 2023 eingeführt.

Für die Übergangsphase gilt: Bis zum 14. August, 24 Uhr, können noch Anträge für Einzelmaßnahmen mit den bislang geltenden Fördersätzen beim BAFA gestellt werden. Bis zu diesem Tag sind auch Anträge für Anlagentechnik/Heizung mit iSFP-Bonus einzureichen.

Je Förderempfängerin bzw. Förderempfänger darf maximal ein Antrag gestellt werden. Wer bevollmächtigt ist, beispielsweise ein Energieberater, kann für mehrere Förderempfängerinnen/Förderempfänger jeweils einen Antrag stellen. Anträge für die neuen Fördersätze können frühestens am 15. August gestellt werden.

Alle Details zu den Förderquoten für die unterschiedlichen Maßnahmen listet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.energiewechsel.de auf.

Weitere Informationen zu den neuen Förderregeln erteilt die Regionale Energieagentur gerne im persönlichen Gespräch.

Kontakt

Regionale Energieagentur Ulm gGmbH
Hafenbad 25, 89073 Ulm
Telefon 0731 79033080
info(at)regionale-energieagentur-ulm.de
www.regionale-energieagentur-ulm.de

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