43 Millionen deutsche Führerscheine müssen umgetauscht werden
Führerscheine aus Staaten der Europäischen Union (EU) müssen künftig fälschungssicher sein. Deshalb sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 19. Januar 2033 den EU-einheitlichen Kartenführerschein einzuführen. Für alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besteht eine Umtauschpflicht. Bundesweit sind das rund 43 Millionen Führerscheine.
Als nächstes zum Umtausch an der Reihe sind alle Führerscheininhaber, die in den Jahren 1959, 1960, 1961, 1962, 1963 oder 1964 geboren worden sind. Sie müssen ihren alten Führerschein bis spätestens 19. Januar 2023 gegen den neuen umtauschen. Um den fristgerechten Umtausch sicherzustellen, muss zeitnah vor Ablauf der Umtauschfrist ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinstelle - dem Landratsamt - gestellt werden.
Gestaffeltes Umtauschverfahren
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
Nähere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es im Internet unter www.landkreis-nu.de/fuehrerscheinstelle.