43 Millionen deutsche Führerscheine müssen umgetauscht werden


Führerscheine aus Staaten der Europäischen Union (EU) müssen künftig fälschungssicher sein. Deshalb sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 19. Januar 2033 den EU-einheitlichen Kartenführerschein einzuführen. Für alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besteht eine Umtauschpflicht. Bundesweit sind das rund 43 Millionen Führerscheine.

Als nächstes zum Umtausch an der Reihe sind alle Führerscheininhaber, die in den Jahren 1959, 1960, 1961, 1962, 1963 oder 1964 geboren worden sind. Sie müssen ihren alten Führerschein bis spätestens 19. Januar 2023 gegen den neuen umtauschen. Um den fristgerechten Umtausch sicherzustellen, muss zeitnah vor Ablauf der Umtauschfrist ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinstelle - dem Landratsamt - gestellt werden.

Gestaffeltes Umtauschverfahren

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Nähere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es im Internet unter www.landkreis-nu.de/fuehrerscheinstelle.

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