Coronavirus: Keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv getestete Personen
16.11.2022
Ab Mittwoch, 16. November 2022, gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören unter anderem eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit eine Allgemeinverfügung erlassen: