Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest angeordnet - Allgemeinverfügung 25.11.2022


Aufgrund des anhaltenden schweren Geflügelpestgeschehens in Europa und den aktuellen Nachweisen der Geflügelpest (HPAIV) bei vier kleinen Hobby-Geflügelhaltungen in Bayern werden ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veranlasst. Die erforderlichen Maßnahmen sind bayernweit einheitlich. Grundlage ist eine zentrale Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Das Landratsamt Neu-Ulm gibt die Maßnahmen am 25.11.2022 in einer Allgemeinverfügung bekannt. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 26.11.2022 in Kraft.

Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen regelt die Allgemeinverfügung weitere vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben. Darüber hinaus besteht ein Fütterungsverbot von Wildvögeln, hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel. Singvögel sind von dem Fütterungsverbot ausgenommen.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, um eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen zu verhindern. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen bereits jetzt vorsorglich mit einem engmaschigen Netz soweit wie möglich überspannt werden.

In der Wildvogelpopulation wird von einer großräumigen Seuchenlage in ganz Mitteleuropa ausgegangen, die auch Bayern betrifft. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kam in seiner zuletzt veröffentlichten Risikoeinschätzung vom 08.11.2022 zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch eingestuft werden muss. Aktuell sind in Bayern bereits vier Fälle von Geflügelpest in Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden. Zusätzlich mussten in Bayern eine Reihe von Geflügelhaltungen amtlich auf HPAI untersucht werden, da diese über den Zukauf von Tieren Kontakt zu Ausbruchsbetrieben in Nordrhein-Westfalen hatten. Diese Untersuchungen verliefen bislang negativ. Auch im Landkreis Neu-Ulm gab es bis jetzt eine Untersuchung, deren Ergebnis negativ war.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Bürgerinnen und Bürger sollten tote oder kranke Tiere dennoch nicht berühren oder einsammeln. Funde im Landkreis Neu-Ulm sind dem Veterinärdienst Neu-Ulm unter folgender Nummer zu melden: 0731 7040-70106.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm

Allgemeinverfügung des Landratsamt Neu-Ulm zur Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen - Amtsblatt Nr. 41 vom 25. November 2022 (pdf)

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