Wohngeld-Plus-Reform


Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist aufgrund der Wohngeld-Plus-Reform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist,  mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Auch wenn es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt, geht niemandem Geld verloren. Es wird nachgezahlt.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html.

Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Sollten Sie derzeit Leistungen nach dem SGB II beziehen (Hartz 4), sehen Sie bitte vorerst von einem Wohngeldantrag ab, da Ihr Wohngeldanspruch gemäß der Übergangsregelung zum Bürgergeld nach § 85 SGB II (neu) erst ab Juli 2023 geprüft wird.

Weitere Informationen zur Beantragung von Wohngeld beim Landratsamt Neu-Ulm

Nach oben