Vereinspauschale bis 1. März 2023 beantragen
Noch bis zum 1. März 2023 haben Sport- beziehungsweise Schützenvereine Zeit, ihre Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 des Landkreises sowie des Freistaates beim Landratsamt einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Auch der Landkreis Neu-Ulm beteiligt sich daran. Parallel dazu leistet auch der Freistaat Bayern seinen Beitrag, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.
Die während der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen werden nun aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden. Dieses sieht eine pauschalisierte Förderung vor.
Die sogenannte Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit. Zur Errechnung der Mitgliedereinheiten spielt zum Beispiel das Alter der Mitglieder eine Rolle, die Zahl der eingesetzten Trainer und Übungsleiterlizenzen wie auch die Zahl der behinderten Mitglieder im Verein. Der Wert der Fördereinheit bemisst sich nach dem Haushaltsbetrag des Freistaats für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine.
Ausbezahlt wird die Vereinspauschale in der errechneten Höhe im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2023.
Informationen zur Sportförderung online:
Ansprechperson beim Landratsamt Neu-Ulm:
Ingrid Eisenbarth
Telefon: 0731 7040-42111
E-Mail: ingrid.eisenbarth@lra.neu-ulm.de
Mit der Vereinspauschale fördern der Freistaat Bayern und der Landkreis Neu-Ulm heimische Sportvereine und Schützenvereine.
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