Zwei Fälle von Hasenpest im Landkreis Neu-Ulm aufgetreten


Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bei zwei verendet aufgefundenen Hasen auf dem Parkplatz beim Auwald-Spielplatz im Gemeindegebiet Nersingen im Landkreis Neu-Ulm Tularämie, umgangssprachlich Hasen- oder Nagerpest, festgestellt.

Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt. Die Hasenpest kommt vorwiegend bei Nagetieren, aber auch bei anderen Tieren vor und kann auch auf Menschen übertragen werden (sogenannte Zoonose).

Die auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, einen schwankenden Gang und werden apathisch. In der Regel verenden die Tiere nach wenigen Tagen. In seltenen Fällen führt eine chronische Verlaufsform unter zunehmender Entkräftung erst nach etwa 14 Tagen zum Tod. Haustiere, wie auch Menschen, sind keine Hauptwirte, sondern Nebenwirte und können ebenfalls an der Tularämie schwer erkranken. Deshalb ist es sinnvoll, in Gebieten, in denen Tularämiefälle amtlich nachgewiesen sind, Kontakt zu lebenden sowie verendeten Wildtieren zu vermeiden und Hunde anzuleinen.

Vorsicht walten lassen – aber kein Grund zur Panik

Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit infizieren sich Menschen vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Laut LGL und Bayerischem Jagverband sind jedoch nur wenige aufgetretene Fälle bei Menschen bekannt. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. Eine erfolgreiche Behandlung ist besonders bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gut möglich.

Das Landratsamt Neu-Ulm rät besonders um den Parkplatz beim Auwald-Spielplatz zu Achtsamkeit und empfiehlt folgende allgemeine Vorsichtsmaßnahmen:

  • ungeschützten Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlich kranken Tieren, oder mit deren Ausscheidungen vermeiden
  • ungeschützten Kontakt der Haut oder Schleimhäute mit infektiösem Tiermaterial vermeiden
  • Einatmung von kontaminiertem Staub oder Aerosolen vermeiden
  • Vermeidung von Bissverletzungen durch infizierte Tiere
  • Einhaltung der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren
  • Einhaltung der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung
  • Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren

Bitte fassen Sie Kadaver nicht an und melden Sie diese beim Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm unter der Rufnummer 0731/7040-70106. Bei Fragen zur menschlichen Gesundheit in Bezug auf Tularämie wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Neu-Ulm unter der 0731/7040-11180.

Nähere Informationen sind auch auf der Internetseite des LGL unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/bakterielle_pilzinfektionen/tularaemie/index.htm abrufbar.

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