Möwen im Landkreis mit der Vogelgrippe infiziert


Bei ca. 300 tot aufgefunden Möwen am Plessenteich im Neu-Ulmer Ortsteil Gerlenhofen ist im Landkreis Neu-Ulm erstmalig in diesem Jahr die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, festgestellt worden. Aktuell wird von der Einrichtung von Schutzzonen und der Anordnung einer Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Neu-Ulm noch abgesehen. Die Situation wird laufend beobachtet und bewertet.

Seit Oktober 2022 nimmt die Zahl der Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln kontinuierlich zu und breitet sich auf ganz Deutschland aus. Innerhalb Europas traten die Fälle bei Wildvögeln zunächst besonders in den nördlichen Ländern auf und breiteten sich nach Süden aus. Daneben gab und gibt es eine große Zahl von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas.

Ansteckung bei Menschen bisher in Deutschland nicht bekannt

Eine Ansteckung des Menschen mit dem derzeit kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Gleichwohl gelten Geflügelpest-Viren als potentiell zoonotische Erreger. Für eine mögliche Übertragung ist jedoch mindestens der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich.

Das gilt es aktuell im Landkreis Neu-Ulm zu beachten:

  • Aufgefundene tote Wildvögel sollten nicht berührt und dem Veterinärdienst Neu-Ulm telefonisch unter der Telefonnummer 0731/7040-70106 oder per E-Mail an veterinaerdienst(at)lra.neu-ulm.de gemeldet werden. Tote Singvögel müssen dem Veterinärdienst nicht gemeldet werden. Hunde und Katzen müssen von toten Vögeln ferngehalten werden.
  • Alle bisher nicht gemeldeten Geflügelhaltungen – auch Kleinsthaltungen – sind dem Veterinärdienst unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland – oder Stallhaltung unverzüglich telefonisch unter der Telefonnummer 0731/ 7040-70106 oder per E-Mail an veterinaerdienst(at)lra.neu-ulm.de zu melden.
    Formular Anzeige einer Tierhaltung
  • Geflügelhalter müssen ihre Tiere durch strikte Einhaltung der bereits angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen schützen. Die Allgemeinverfügung zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen vom 25.11.2022 kann auf der Internetseite des Veterinärdienstes Neu-Ulm eingesehen werden: https://www.landkreis-nu.de/de/Aktuelles/Neuigkeiten/Neuigkeit?view=publish&item=article&id=1486
  •  Wichtig sind Vermeidung von direktem und indirektem Kontakt über Futter, Einstreu, Wasser, Stallkleidung mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen. Treten gehäufte Todesfälle (innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere oder mehr als 2 Prozent des Bestands) bei Geflügel auf oder nimmt die übliche Legeleistung ab, muss das Vorliegen einer Infektion unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
  • Ergänzend empfiehlt der Veterinärdienst dringend, unverzüglich sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder mindestens in überdachten dreiseitig geschlossenen Volieren aufzustallen, so dass die Tiere bzw. angebotenes Tränkwasser und Futter keinesfalls mit Ausscheidungen von infizierten Tieren in Kontakt kommen können.
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