Landratsamt legt Vorschlagsliste für Jugendschöffenwahl aus


Für den Landkreis Neu-Ulm werden neue Jugendschöffinen und -schöffen gewählt.

Die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen findet für das Amtsgericht Neu-Ulm und die Strafkammern des Landgerichts Memmingen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 28.04.2023 Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl aufgenommen.

Die Vorschlagsliste wird der Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Neu-Ulm öffentlich auslegen: von Montag, 15.05.2023, bis Montag, 22.05.2023, am Auskunftsschalter im 1. Stock des Landratsamtes Neu-Ulm, Kantstraße 8, Zimmer 132, während der Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist entweder in schriftlicher Form an den Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt zu senden oder kann direkt vor Ort beim Fachbereich Jugend und Familie, Zimmer 102, angegeben werden, welcher den Einspruch dann protokolliert.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Neu-Ulm versendet. Der dortige Wahlausschuss wählt dann abschließend die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus.

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