Bekanntmachung


Landratsamt Neu-Ulm
Az: 34-6421.2/2

B E K A N N T M A C H U N G


Wasserrecht;
Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 WHG zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 1b, 2, 3b und 5 (Erschließungsgebiet Grafertshofen) für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Weißenhorn;
hier: Öffentliche Auslegung einer Ausfertigung des Erlaubnisbescheides des Landratsamtes Neu-Ulm mit zugehörigen Planunterlagen

Mit Bescheid vom 03.05.2023, Az: 34-6421.2/2, hat das Landratsamt Neu-Ulm der Stadt Weißenhorn die gehobene Erlaubnis gem. § 15 WHG erteilt, aus den Brunnen 1b, 2, 3b und 5 (Erschließungsgebiet Grafertshofen) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 494 und 589 der Gemarkung Weißenhorn, Stadt Weißenhorn, Grundwasser für ihre Wasserversorgung zu Tage zu fördern und abzuleiten.

Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides mit den zugehörigen Planunterlagen liegt in der Zeit vom 22.05.2023 bis 05.06.2023 wie folgt während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:

  • Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 1. Stock, Zi.Nr. 113, 89264 Weißenhorn

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt, denen er vom Landratsamt Neu-Ulm nicht eigens übermittelt wurde.

Ebenso finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Neu-Ulm (http://www.landkreis-nu.de) unter der Rubrik „Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen“ Informationen zum Vorhaben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen:

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