Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie z. B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas


Aufgrund der gestiegenen Energiekosten hat der Bund einen Härtefallfonds für Privathaushalte eingerichtet. Anträge für eine Härtefallhilfe können ab dem 15. Mai 2023 gestellt werden.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig.

Antragstellung

Anträge können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) gestellt werden unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

Dort finden Sie auch weitere Informationen, einen Härtefallhilfe-Rechner sowie die Angaben zu einer Hotline bei weiteren Fragen.

Die Härtefallhilfe kann für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragt werden. Dazu zählen:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle
  • Koks
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