Großes Interesse an Dialogforum Asyl


Miteinander statt übereinander sprechen - das ist die Überlegung, die hinter dem Dialogforum Asyl steckt, welches das Landratsamt Neu-Ulm seit 2015 regelmäßig für haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer anbietet. Zur jüngsten Auflage kamen rund 40 Interessierte.

Landrat Thorsten Freudenberger dankte den Frauen und Männern, die sich um Geflüchtete kümmern. Stand 4. Mai 2023 waren in Unterkünften im Landkreis Neu-Ulm 795 Asylbewerberinnen und -bewerber untergebracht. Dazu kommen 42 unbegleitete Minderjährige, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind. Allein im Jahr 2023 waren es bis April bei den Asylbewerberinnen und -bewerbern 109 Neuzugänge, die das Landratsamt unterzubringen hatte.  

Eine eigene Kategorie bilden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sie erhalten unmittelbar eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (aktuell bis zum 4. März 2024), ohne dass sie dazu ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 registrierte die Ausländerbehörde am Landratsamt mehr als 1.700 Geflüchtete aus der Ukraine. Seither wurden kumuliert für alle drei genannten Gruppen zusammen über 90 zusätzliche Unterkünfte geschaffen.

„Das war und ist ein Kraftakt für uns“, sagte Karen Beth, Verwaltungsjuristin und Flüchtlingskoordinatorin am Landratsamt Neu-Ulm. Es sei „enorm schwierig“, Wohnobjekte anzumieten. Nicht gerade wenige Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer hielten sich sehr zurück, ihre Immobilien an das Landratsamt oder direkt an Immigrantinnen oder Immigranten zu vermieten. Darin stimmten die Landkreisverwaltung und mehrere Flüchtlingshelferinnen und -helfer überein. „Wohnraum wird dringend benötigt“, fasste Landrat Thorsten Freudenberger zusammen.

Er appellierte an die Eigentümerinnen und Eigentümer, leerstehende Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Freudenberger untermauerte dies mit dem Argument, dass „der Landkreis ein sehr zuverlässiger und guter Mieter“ sei. Die Mieten, die das Landratsamt bezahle, seien ortsüblich und angemessen. Außerdem würden die Wohnungen nach Ende des stets befristeten Mietverhältnisses im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgegeben, betonte Alexander Groß, der Teamleiter Unterbringung im Ausländeramt.

Insgesamt ist die Unterbringung und Versorgung der Zufluchtsuchenden im Landkreis eine große Herausforderung für das Landratsamt. „Wir erhalten weit mehr Anfragen und Aufträge, als wir schnell bewältigen können“, so Beth. Die personellen Kapazitäten seien nicht ausreichend. Das Personal aufzustocken, stoße aber an enge Grenzen - vor allem wegen des Fachkräftemangels, der auch den öffentlichen Dienst betreffe. Aus Reihen der Flüchtlingshelferinnen und -helfer wurden die Anstrengungen des Landratsamtes ausdrücklich gelobt. Das freute die Behördenvertreterinnen und -vertreter, denn „wir können die Herausforderungen nur gemeinsam lösen – daher ziehen wir am gleichen Strang und setzten uns für die Menschen im Landkreis Neu-Ulm ein.“

Auf großes Interesse stieß das Dialogforum Asyl im Landratsamt

Landratsamt Neu-Ulm sucht Wohnraum für geflüchtete Menschen

Das Landratsamt Neu-Ulm ist auf der Suche nach Wohnraum für geflüchtete Menschen. Gesucht werden vor allem Häuser, Wohnungen oder separate Wohnbereiche, die für einen lang- oder mittelfristigen Zeitraum zur Verfügung stehen. Die Wohnungen sind für geflüchtete Menschen unterschiedlicher Nationalitäten bestimmt, die im Landkreis Neu-Ulm bleiben möchten bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben. Mit einer eigenen Wohnung kann den Menschen geholfen werden, weiter hier Fuß zu fassen und sich zu integrieren.

Wohnraumangebote wie auch erschlossene und bebaubare Grundstücke können gemeldet werden über folgendes Formular:

Formular Wohnraum/Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete melden

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich dann zur weiteren Planung und Umsetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern in Verbindung. Wegen der aktuell vielfältigen Aufgaben kann dies eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Wir weisen darauf hin, dass Wohnraumgebern aus rechtlichen Gründen nicht zugesichert werden kann, dass ihre Wohnung nur an geflüchtete Menschen aus der Ukraine vergeben werden und nicht auch an Geflüchtete anderer Nationalitäten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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