Hochwasser: Freistaat Bayern richtet Soforthilfen ein
Aufgrund der Folgen des Hochwassers richtet der Freistaat Bayern Soforthilfen ein. Das hat das Bayerische Kabinett in seiner Sitzung am 04. Juni 2024 beschlossen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell Unterstützung erhalten.
Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
- Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt. Bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %. Das heißt, war ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Die Anträge können Mieter und Eigentümer stellen.
- ·Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt. Bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %. Das heißt, war ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Diese Anträge können nur von Eigentümern gestellt werden.
Anträge können ab Donnerstag, 06. Juni 2024, beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden bzw. sind ab 06. Juni frei geschaltet.
Online
Online-Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"
Online-Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden"
Oder persönliche Abgabe der Anträge Montag bis Freitag (ab 06.06.2024) von 09:00 – 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr:
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Erdgeschoss, Zimmer 27
Dienststelle Illertissen
Ulmer Straße 20
89257 Illertissen
1. Stock, Zimmer 114
Antragsformular für Soforthilfe Haushalt/Hausrat (pdf)
Antragsformular für Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden (pdf)
Bitte beachten: Da für die Anträge eine Identitätsprüfung erforderlich ist, bitte keine Anträge per Post senden oder in den Briefkasten des Landratsamts einwerfen. Diese Anträge können nicht bearbeitet werden.