Vereinfachtes Verfahren für die Schuleingangsuntersuchungen


Viele Vorschulkinder aus dem Landkreis Neu-Ulm waren in den vergangenen Monaten bereits beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für eine Schuleingangsuntersuchung. Aufgrund von Personalengpässen hatte der ÖGD im Landkreis Neu-Ulm in diesem Jahr die Schuleingangsuntersuchungen nicht mehr in den Kindertagesstätten durchführen können, sondern in den Räumen des Landratsamtes in Neu-Ulm. Allerdings werden bis zum Start des neuen Schuljahres dennoch nicht mehr alle Vorschulkinder einen Termin bekommen können. Deshalb stellt der ÖGD ab sofort auf das vereinfachte Verfahren um.

Das bedeutet, dass die für die Schuleinschreibung erforderliche Bescheinigung nach Einsicht in den Impfpass sowie Vorlage des Nachweises einer erfolgten U9-Untersuchung ausgestellt wird. Eltern können die notwendigen Unterlagen per Post an den ÖGD senden oder persönlich vorlegen, da aus rechtlichen Gründen die originalen Dokumente eingesehen werden müssen. Hierfür werden alle Eltern vom ÖGD angeschrieben, ein frankierter Briefumschlag für die Übersendung der Dokumente liegt diesem Schreiben bei. Die per Post eingegangenen Unterlagen sowie die Bescheinigung für die Schule werden vom ÖGD dann via Einschreiben zurückgesendet. Bei Vorlage der Unterlagen im Amt werden Kopien gefertigt und die Bescheinigung für die Schule wird den Eltern nach Prüfung zugeschickt. Bitte planen Sie aufgrund der Erstellung der Kopien etwas Zeit vor Ort beim ÖGD ein, da es hier gegebenenfalls zu Wartezeiten kommen kann. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Das reduzierte Verfahren wurde auch schon während der Corona-Pandemie angewendet. Den Kindern entsteht hierdurch kein Nachteil. Auch muss die Bescheinigung nicht schon bei der Schuleinschreibung vorliegen, sondern kann nachgereicht werden.

Allen Eltern, die bis Mitte Juli bereits einen Termin beim ÖGD Neu-Ulm zur Schuleingangsuntersuchung für ihr Kind gebucht haben, bietet der ÖGD Neu-Ulm die Möglichkeit, ebenfalls auf das reduzierte Verfahren umzustellen. Hierfür werden die Eltern direkt telefonisch ab Mitte Juni vom ÖGD kontaktiert.

Sollte kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die U9) vorliegen, sollte diese möglichst bald beim Kinder- oder Hausarzt durchgeführt werden. Andernfalls ist die schulärztliche Untersuchung vor Ort im Gesundheitsamt auf jeden Fall erforderlich.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat in den vergangenen Monaten alles darangesetzt, möglichst vielen Kindern die Schuleingangsuntersuchung mit möglichst geringem Aufwand für die Eltern zu ermöglichen. Außerdem wurden neue Mitarbeitende eingestellt, diese werden aktuell eingearbeitet. Trotz dieser intensiven Bemühungen war es in diesem Schuljahr nicht mehr möglich, allen Kindern einen Untersuchungstermin beim ÖGD zu ermöglichen. Ab dem kommenden Schuljahr wird die Schuleingangsuntersuchung dann wieder zentral in Räumlichkeiten des ÖGD Neu-Ulm auf Einladung und mit individuell online buchbaren Terminen stattfinden. Um auch dann eine größtmögliche Flexibilität sicherzustellen, wird der ÖGD ab dem kommenden Schuljahr zusätzliche Untersuchungsräumlichkeiten und Termine in Illertissen anbieten.

Alle wichtigen Informationen rund um die Schuleingangsuntersuchung sind auch bei uns auf der Homepage zusammengefasst:

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