Franz und Gertrud Mück-Stiftung fördert Menschen mit Behinderung
Die gemeinnützige Franz und Gertrud Mück-Stiftung hat seit dem Jahr 1991 das Ziel, Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm finanziell zu unterstützen. Der Landkreis Neu-Ulm vertritt und verwaltet die Stiftung und nimmt in dieser Funktion Anträge für eine Förderung entgegen. Antragsschluss ist der 11. Oktober 2024. Aufgrund von Rücklagen stehen in diesem Jahr über 100.000 Euro zur Ausschüttung zur Verfügung.
Förderzuschüsse können zum Beispiel für Folgendes gewährt werden:
- berufliche Existenzgründungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Ausbildungen
- Zuwendungen zum Lebensunterhalt in Notsituationen, wobei die Bedürftigkeit einer besonderen Prüfung unterzogen wird und die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen ist
- Zuwendungen zur Beschaffung von Hilfsmitteln, die dazu beitragen, die Behinderung zu erleichtern (z. B. Rollstuhl)
Der Beschluss, welche Anträge in welcher Höhe gefördert werden, wird nach einer Prüfung der Anträge Ende des Jahres getroffen. Eine Auszahlung erfolgt Anfang 2025.
Die Stiftung konnte in den vergangenen Jahren zahlreichen Menschen mit Behinderung helfen. So haben bis letztes Jahr bereits 110 Personen sowie verschiedene Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Gefördert wurden zum Beispiel die Einrichtung von Therapieräumen, die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls, der Einbau eines Treppenlifts, die Teilnahme an speziellen Therapien sowie weitere Maßnahmen, welche die Lebenssituation erleichtern.
Fragen beantwortet der Fachbereich Finanzen und Beteiligungen im Landkreis Neu-Ulm unter der Telefonnummer 0731 70 40 - 13107 oder - 13100, E-Mail
theresa.wagner(at)landkreis-nu.de bzw. dominic.tausend(at)landkreis-nu.de
Weitere Informationen unter https://www.landkreis-nu.de/Franz-und-Gertrud-Mueck-Stiftung