Genehmigung des Ersatzneubaus der Adenauerbrücke Ulm/Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10


Die Regierung von Schwaben hat den Ersatzneubau der Adenauerbrücke im Zuge der B 10 mittels eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt. Das teilt die Regierung in einer Pressemitteilung mit.

Der Ersatzneubau für die sich in einem schlechten Zustand befindende Adenauerbrücke soll künftig acht Fahrstreifen sowie Geh- und Radwege aufweisen. Die überregional verkehrswichtige B 10 wird weiterhin mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung über das neue Brückenbauwerk geführt. Zusätzlich werden für die Ver- und Entflechtung der Verkehre der B 10 sowie von und in die Stadtgebiete über die bereits vorhandenen zweistreifigen Anschlussstellenrampen künftig zwei weitere Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der Brücke zur Verfügung stehen.

In dem Planfeststellungsverfahren band die Regierung von Schwaben die fachlich berührten Behörden und Verbände ein und hörte die betroffenen Privatpersonen an. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin mit den Betroffenen besprochen.

Im Nachgang zum Erörterungstermin nahm das Staatliche Bauamt Krumbach eine Verlängerung der bereits ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzwand LA 05 entlang der Ehinger Anlagen um 32 m über die Baugrenzen hinaus in die Planunterlagen auf.

Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Ersatzneubau der Adenauerbrücke im geplanten Umfang gerechtfertigt ist, um das derzeitige wie auch das künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu verbessern.

Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden ab dem 06. August 2024 für mindestens zwei Wochen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Service“ unter „Planfeststellung“ veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der sogenannte verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde verbunden mit dem Hinweis auf leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten in der Südwest Presse Ulm und Neu-Ulm bekanntgemacht werden.

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