Aktuelles aus dem Fachbereich Bauordnung
31.01.2025
Bitte beachten Sie, dass Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid ab sofort direkt beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden müssen. Das gilt nicht für Bauvorhaben, die auf dem Gebiet der Stadt Neu-Ulm verwirklicht werden sollen und solche, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayer. Bauordnung) behandelt werden sollen – hier sind die Antragsunterlagen direkt bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen.
Informationen zu den weiteren Änderungen der Bayerischen Bauordnung erhalten Sie unter Bayerische Bauordnung und Vollzugshinweise - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.