Rückübertragung Abfallwirtschaftliche Aufgaben: Zentrale Gründe für das neue Gebührensystem


Derzeit erreichen uns viele Zuschriften mit Beschwerden über das neue Abfallgebührensystem unseres Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB). Wir können den Unmut für die Gebührenerhöhung zwar gut nachvollziehen, leider lässt sich ein Anstieg der Gebühren aber nicht vermeiden – insbesondere aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie gestiegener allgemeiner Kosten. Das neue System basiert auf einer Kombination aus einer Jahresgebühr pro gemeldeter Person je Grundstück und variablen Entleerungsgebühren. An dieser Struktur möchten wir - trotz der nachvollziehbaren Herausforderungen - festhalten, da sie in unseren Augen langfristig die nötige Balance zwischen ökologischer Steuerung und verursachungsgerechter Finanzierung ermöglicht.

Die Umstellung wurde im Vorfeld in zahlreichen Besprechungen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen intensiv vorbereitet. Das neue Modell bietet aus unserer Sicht einige Vorteile. Insbesondere die stärkere Anreizwirkung zur Abfallvermeidung und konsequenten Mülltrennung sehen wir als wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Abfallwirtschaft.

Im Sinne der Nachvollziehbarkeit werden wir zudem - wie gegenüber den Bürgermeistern und auch im Pressegespräch am Dienstag, 20. Mai 2025 angekündigt - noch einmal eine Plausibilitätsprüfung der Berechnungen vornehmen lassen.

Im Folgenden haben wir noch einmal die zentralen Gründe für die Umstellung zusammengefasst.

Zentrale Gründe für das neue Gebührensystem

Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein im Mittelpunkt

Das neue System schafft starke Anreize zur Müllvermeidung und -trennung. Wer Abfall vermeidet und konsequent trennt, kann damit Einfluss auf seine Gebühren nehmen und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Mit der Einführung der Biotonne wird ein gesetzlicher Auftrag erfüllt und zugleich die Qualität der Abfallverwertung deutlich verbessert: Biomüll wird künftig getrennt gesammelt und energetisch durch Vergärung verwertet. Dadurch erhöht sich auch die Verwertungsqualität des verbleibenden Restmülls, da keine „nassen“ Bioanteile mitverbrannt werden müssen.

Flexibilität für die Bürgerinnen und Bürger

Das neue Gebührensystem ist nutzungsabhängig gestaltet. Es gibt 12 Mindestleerungen pro Jahr. Darüber hinaus wird nur dann eine Entleerungsgebühr fällig, wenn die Restmülltonne tatsächlich zur Abholung bereitgestellt wird. Das System honoriert also individuelles Verhalten und bietet mehr Spielraum für bewusste Entscheidungen im Alltag.

Die nutzungsabhängige Leerungsgebühr schafft damit einen Anreiz, Restmüll zu vermeiden und zu verringern. Die verpflichtende Einführung der Biotonne  - mit Befreiungsmöglichkeit bei nachgewiesener Eigenkompostierung - unterstützt eine bessere Mülltrennung und nachhaltige Verwertung.

Verbesserte Infrastruktur und Serviceangebot

Gleichzeitig wird das gesamte Entsorgungsangebot im Landkreis deutlich ausgeweitet:

  • Die Wertstoffhöfe vor Ort haben längere und flexiblere Öffnungszeiten.
  • In Illertissen entsteht ein zusätzliches Entsorgungszentrum mit einem erweiterten Angebot, insbesondere auch für Sonderabfälle.
  • Wertstoffe können künftig auch ortsunabhängig an anderen Höfen der beteiligten Kommunen abgegeben werden – ein spürbarer Gewinn an Bürgerfreundlichkeit.
  • Grünschnitt kann künftig auch in der Biotonne entsorgt werden

Gesetzliche Änderungen und allgemeine Kostensteigerungen

Ursächlich für die Gebührenerhöhungen sind vielmehr gesetzliche Änderungen sowie allgemeine Preissteigungen:

  • Wegen der steigenden Preise für die Emissionszertifikate erhöhen sich die Kosten für den Betrieb des MHKW Weißenhorn deutlich.
  • Zudem kam es in den vergangenen Jahren zu erheblichen Preissteigerungen in den verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft wie z. B. Rohstoff-, Abfuhr-, Entsorgung-, Betriebs- und Personalkosten.

Kosten werden auf alle Köpfe verteilt

Das neue Gebührensystem basiert auf einer Kombination aus einer personenabhängigen Jahresgebühr und einer nutzungsabhängigen Leerungsgebühr. Die Jahresgebühr berücksichtigt die Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen und deckt fixe Leistungen ab. Dazu zählen:

  • Straßensammlung für Grüngut
  • Umsetzung von Mindeststandards für die örtlichen Sammelstellen (Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen)
  • Betrieb der Wertstoffhöfe
  • Mehraufwand durch gesetzliche Änderungen (ElektroG)
  • Etablierung eines Entsorgungszentrums im Landkreissüden
  • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung und der Digitalisierung im Kundenservice

Mit der neuen Jahresgebühr werden diese Kosten auf alle Personen, die auf einem Grundstück gemeldet sind, verteilt. Bisher wurde die Jahresgebühr nicht an den Personen, sondern am Restabfallbehälter – unabhängig von den Personen – festgemacht. Mit dem neuen System erfolgt eine gleichmäßigere Verteilung der Kosten auf alle Personen.

Um die Pro-Kopf-Belastung mit zunehmender Personenzahl im Haushalt zu senken, wird eine degressiv gestaffelte Grundgebühr angewendet.

Rückübertragung nicht verantwortlich für Kostensteigerung

Durch die Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben von elf Kommunen an den Landkreis erfolgten neue Ausschreibungen. Unter anderem durch diese Ergebnisse sowie gesetzbedingte Kostenanstiege kommt es zu Gebührensteigerungen, die auch die anderen Kommunen künftig tragen werden müssen. Sie sind auf allgemeine Entwicklungen bezogen und keine Auswirkung der Rückübertragung.

Weitere Infos sowie FAQs auf der Website des AWB unter https://www.awb-neu-ulm.de/

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