Der Großteil der neuen Tonnen ist ausgeliefert
25.095 neue Abfallbehälter (Restmüll- und Biomülltonnen) sind in den vergangenen Wochen im Landkreis Neu-Ulm bereits verteilt worden, weitere 3.416 Tonnen stehen aktuell noch zur Auslieferung an.
Zum 1. Januar 2026 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm für elf Kommunen im Landkreis die Aufgabe der Abfallentsorgung übernommen. Aus verschiedenen Gründen sind jedoch noch nicht alle Grundstücke mit den neuen Tonnen ausgestattet. Der AWB geht davon aus, dass die Erstauslieferung der Restmüll- und Biomüllbehälter bis spätestens Mitte Februar 2026 abgeschlossen sein wird.
Bei denjenigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die ihren Tonnenbedarf bis zum Stichtag, 19.10.2025, gemeldet hatten, stehen derzeit noch 504 Tonnen aus. Grund für diese Verzögerung sind Probleme des Herstellers bei der Behälterproduktion. Vergangene Woche wurden dem AWB diese fehlenden Tonnen geliefert und zu Beginn dieser Woche wurde mit der Verteilung begonnen, die nun schnellstmöglich abgeschlossen werden soll.
Aktuell gibt es leider auch Probleme mit der Lieferung der Biotonnen, die jedoch ab der kommenden Woche in ausreichender Anzahl geliefert werden sollen und dann umgehend in die Verteilung gehen werden.
Allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die bisher noch keine neuen AWB-Restmüll- oder Biotonne bekommen haben, steht für die Übergangszeit der schwarze AWB-Mehrbedarfssack zur Verfügung. Der Mehrbedarfssack kostet 8,00 EUR/Stück und kann beim Müllheizkraftwerk Weißenhorn oder im Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn erworben werden. Außerdem wird er in folgenden Rathäusern verkauft: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz a. d. Iller, Oberroth, Osterberg und Pfaffenhofen a. d. Roth. Eine weitere Möglichkeit ist eine Bestellung direkt beim Kundendienst des AWB. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
Gegen Vorlage des Kaufbelegs verrechnet der AWB mit dem Gebührenbescheid 2026 den Erwerb von bis zu drei Mehrbedarfssäcken mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die ihre Behälterbestellung bereits vor dem 19.10.2025 abgegeben haben.
Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die nach dem 19.10.2025 oder gar nicht bestellt haben, gilt diese Verrechnung der Gebühren nicht. Hintergrund ist, dass der letzte Stichtag für die Abgabe der Bedarfsabfrage der 19.10.2025 war. In diesem Zusammenhang hatte der AWB darauf hingewiesen, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Tonnen für Grundstücke, die nach dem 19.10.2025 gemeldet werden, zeitlich nicht mehr gewährleistet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de. Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWBKundendienstes unter 07309 878-1700 (Mo–Do: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr, Fr: 08:00–12:00 Uhr) oder kundenservice(at)awb-neu-ulm.de.