54. Infobrief vom 28. Januar 2026 für haupt- und ehrenamtlich Tätige sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration


1. Neuerungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also insbesondere Asylbewerber während des Asylverfahrens, aber auch Ausländer, deren Asylantrag abgelehnt wurde (mit und ohne Duldung) sowie sonstige Ausreisepflichtige, erhalten zunächst nur abgesenkte Leistungen, sog. Grundleistungen. Nach drei Jahren werden ihnen, wenn sie ihren Aufenthalt nicht selbst rechtsmissbräuchlich verlängert haben, sog. Analogleistungen gewährt. Diese entsprechen SGB XII (~Sozialhilfe).

Die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes werden jährlich neu berechnet. Grundlage dafür ist eine Sonderauswertung der alle fünf Jahre durch das Bundesamt für Statistik mit den Statistischen Landesämtern durchgeführten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). In den Zwischenjahren werden die Leistungssätze durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fortgeschrieben.

Bei jedem Leistungsberechtigten wird die Leistungshöhe individuell bestimmt. 
Entscheidende Faktoren hierbei sind insbesondere das Alter, der Familienstand, die Unterbringungsart, ob vorrangig einzusetzendes Vermögen und/oder Einkommen vorhanden ist, ob die Leistungen gekürzt werden oder Sonderbedarfe bestehen und welche Bedarfe durch Sachleistungen gedeckt werden. So erhält beispielsweise ein Leistungsberechtigter, der sich in einer Gemeinschaftsunterkunft selbst verpflegt, zur Deckung seines Ernährungsbedarfs Geld, während bei einem Leistungsberechtigten, der in einem ANKER wohnt, der Ernährungsbedarf durch die Inanspruchnahme des Kantinenessens gedeckt werden kann. Der jeweilige Betrag wird grundsätzlich auf eine Bezahlkarte gewährt.

Die Ausgangswerte der Regelsätze im Grundleistungsbezug 2026 – soweit ein 
Berechtigter Sachleistungen wie zum Beispiel Unterkunft oder ÖPNV-Karten erhält, sind Abzüge von den Ausgangswerten vorzunehmen - finden sich hier:
Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - BMAS

2. Fortlaufende Förderung des Projekts „Sprache schafft Chancen“ im Jahr 
2026 und 2027

Wir freuen uns, dass das erfolgreiche Projekt „Sprache schafft Chancen“ des 
StMI in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e. V. (lagfa bayern e. V.) auch 2026 und 2027 in bewährter Weise weitergefördert werden kann. Dieses Projekt unterstützt das wertvolle Engagement der vielen Ehrenamtlichen in der Sprachförderung. Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund erhalten so die Möglichkeit, die deutsche Sprache in Sprachkursen, Austausch- und Begegnungsprojekten sowie Projekten zur Heranführung an den Arbeitsmarkt zu erlernen.

Seit dem 01.01.2026 gibt es einige Neuerungen bei ehrenamtlich geführten 
Sprachkursen wie beispielsweise zusätzlich eingeführte Fördersummen in 
Höhe von 300 € und 400 €. Die Förderhöhe richtet sich nun noch gezielter nach der Anzahl der Kursteilnehmenden und der geplanten Unterrichtseinheiten und beträgt jeweils höchstens 100 €, 200 €, 300 €, 400 € oder 500 €.

Zudem besteht für ehrenamtliche Sprachkursleitungen nun auch die Möglichkeit, einen festgelegten Betrag als Zeichen der Wertschätzung für ihr Engagement zu erhalten. Der Anerkennungsbetrag ist ein fester Betrag in Höhe von 20 % der beantragten Förderhöchstsumme und hängt nicht von der Höhe der tatsächlichen Sachausgaben ab.

Weitere Neuerungen und Erleichterungen gibt es beim Nachweisverfahren über die Verwendung der Zuwendung sowie bei vorzeitigen Teilauszahlungen.

Weiterführende Informationen zu den neuen Regelungen, sowie alle erforderlichen aktuellen Formulare für die Beantragung der Sachkostenförderung sind bereits auf der Homepage der lagfa bayern e. V. unter nachfolgendem Link Sachkostenförderung 2026 & 2027 | lagfa bayern e.V. eingestellt.

Informationen zu den Sprachprojekten (Begegnungs- und Austauschprojekte 
sowie Projekte zur Heranführung an den Arbeitsmarkt) und die dazugehörigen 
Antragsformulare zum Download finden Sie auf Sprachprojekte | lagfa bayern 
e.V.

3. Bayerischer Integrationspreis 2026 – Jetzt bewerben! 

Der Bayerische Integrationspreis 2026 steht unter dem Motto „Sprache schafft 
Heimat – Integration leben“ und wird gemeinsam vom Bayerischen Landtag, 
dem StMI und dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung 
verliehen. Vereine und Institutionen, aber auch Einzelpersonen und Unternehmen, die sich in herausragender und nicht kommerzieller Weise um die Förderung des Erwerbs und der Anwendung der deutschen Sprache bei zugewanderten Menschen verdient gemacht haben, können sich noch bis zum 5. Februar 2026 bewerben.
Alle Informationen dazu finden Sie hier: Integrationspreis 2026 – Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

4. Forum Ehrenamt 2026 – Packs an – Engagement von Morgen gestalten!

Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern, die Versicherungskammer Stiftung, das 
Netzwerk Ehrenamt, die vhs Oberland e. V., die evangelische Kirchengemeinde 
Miesbach und der Kreisjugendring Miesbach laden zur Veranstaltung „Forum 
Ehrenamt 2026 – Packs an – Engagement von Morgen gestalten!“ am 24. April 2026 ein. Neben Vorträgen bietet die Veranstaltung eine Workshopreihe zu den Themen Digitalisierung, Vereinsentwicklung, Teamvorstand und Podcast-Formaten.

Zur Anmeldung und für weitere Informationen besuchen Sie folgende Seite: 
Einladung: FORUM EHRENAMT 2026 | Versicherungskammer Stiftung

5. Bewerbungsfrist Ehrenamtspreis 2026 der Bayerischen Versicherungskammer Stiftung 

Unter dem Motto „Ehrenamt zeitgemäß gestalten – Offen für Neues stark im
Miteinander“ werden beim Ehrenamtspreis 2026 herausragende Projekte, Initiativen und Organisationen aus Bayern und der Pfalz ausgezeichnet. Gesucht werden Initiativen, Organisationen, Schulen und Projekte mit Vorbildcharakter,  die neue Wege im Ehrenamt gehen, kreative Zusammenarbeit fördern, neue Mitglieder gewinnen und eine offene Willkommenskultur leben.

Für den Ehrenamtspreis 2026 werden insgesamt 45.000 Euro an Preisgeldern 
vergeben. Acht Preisträger aus den bayerischen Regierungsbezirken und der 
Pfalz erhalten jeweils 5.000 Euro. Darüber hinaus vergibt die Jury Publikumspreise in Höhe von insgesamt 5.000 Euro an vier ausgewählte Projekte.

Eine Bewerbung ist möglich bis zum 31. März 2026. Weitere Informationen finden Sie hier: Ausschreibung: Ehrenamtspreis 2026 | Versicherungskammer 
Stiftung

6. Infobriefe für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Bereichen Asyl 
und Integration

Die Informationen aus dem StMI erhalten Sie oder andere Interessierte auch, wenn Sie sich über folgenden Link registrieren: https://www.asylgipfel-bayern.de/register/register.php.

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