Informationen und Hinweise zur Führerscheinstelle
Ab sofort kann die Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Damit sind Spontanbesuche zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Am Mittwoch bleibt die Führerscheinstelle, wie kürzlich mitgeteilt, geschlossen, um dadurch die Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten.
Eine vorherige Online-Terminreservierung ist weiterhin möglich und wird empfohlen. Termine können online unter www.landkreis-nu.de/fuehrerscheinstelle-termine vereinbart werden.
Sollte das Kundenaufkommen in der Führerscheinstelle zu groß sein, behält sich die Führerscheinstelle vor, in solchen Fällen einen Annahmestopp für den restlichen Tag vorzunehmen. Das heißt, sollten zu viele Kundinnen und Kunden vor Ort sein, werden keine weiteren Kundinnen und Kunden an diesem Tag mehr angenommen. Vorherige Terminvereinbarungen sind hiervon ausgenommen.
Bei einem Annahmestopp erfolgt eine Information auf der Website und über die Social Media-Kanäle des Landkreises. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich dort möglichst im Vorfeld zu informieren.
Bitte geänderte Erreichbarkeiten beachten
Um die Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und so die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten, bleibt die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen – dies umfasst sowohl den Besucherverkehr, als auch die telefonische Erreichbarkeit. Zudem sind die Mitarbeitenden telefonisch nur während der Öffnungszeiten des Landratsamts (außer mittwochs) erreichbar: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30-12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30-17:30 Uhr.
Zudem weist die Führerscheinstelle des Landkreises Neu-Ulm nochmals darauf hin, dass es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
Um die Abwicklung für Sie und uns möglichst schnell und reibungslos zu gestalten, bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise.
Bearbeitungsdauer
- Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer von Führerscheinanträgen bei mehreren Monaten (vom Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zur Ausgabe des Führerscheins). Bitte nutzen Sie daher die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis sowie auf Umtausch Ihres Führerscheins bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Nur so können wir eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Anträge auf Verlängerung befristet erteilter Fahrerlaubnisse (z. B. für Klasse C oder D) werden nach Möglichkeit vorrangig bearbeitet. Wir bitten dennoch um eine möglichst frühzeitige Antragstellung.
Informationen und Hinweise
- Sie können alle Anträge, bis auf den internationalen Führerschein, schriftlich per Post oder über Einwurf in den Briefkasten am Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich (bzw. nur zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins).
- Bitte achten Sie bei der Antragstellung unbedingt darauf, die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage bei den jeweiligen Dienstleistungen der Führerscheinstelle. Antragsformulare können Sie dort herunterladen. Diese erhalten Sie in Papierform auch bei Ihren jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Zudem liegen die Formulare im Erdgeschoss des Landratsamtes Neu-Ulm im Foyer aus.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte schriftlich (per Post oder E-Mail) und verwenden Sie das auf unserer Homepage zu findende Formular Änderungsantrag.
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen. Sobald Ihr Führerschein abholbereit ist, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.
Hinweis für Verkehrskontrollen
- Auch mit einem bereits abgelaufenen Führerschein (=Dokument) besteht weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis. Bei einer Verkehrskontrolle kann durch die Polizei jedoch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden. Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins gestellt haben, sollten hierauf bei einer Kontrolle der Polizei unmittelbar hinweisen, um mögliche Rückfragen direkt zu klären. Für die Betroffenen besteht somit keine Unsicherheit oder Gefahr einer Beanstandung aufgrund des abgelaufenen Dokuments.
- Die o.g. Regelung gilt ausdrücklich nicht bei Ablauf einer befristeten Fahrerlaubnis (z. B. für Klasse C oder D).
Die Führerscheinstelle bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die aktuelle Situation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde arbeiten mit großem Engagement und unter hohem Zeitdruck an der Bearbeitung der Anträge.