Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2027/2028 starten
Ab Mai lädt der Öffentliche Gesundheitsdienst im Landratsamt Neu-Ulm für die Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2027/2028 ein. Wie im vergangenen Jahr wird damit der Zeitpunkt für die Untersuchungen vorverlegt. Hintergrund ist eine bayernweite Reform im Jahr 2025, mit der die Schuleingangsuntersuchungen langfristig auf das vorletzte Kindergartenjahr und nicht mehr wie bisher auf das letzte Kindergartenjahr umgestellt werden. Damit soll frühzeitig festgestellt werden, ob Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen bestehen. Sollte dies der Fall sein, bleibt dann ausreichend Zeit, die Kinder gezielt zu fördern und Verzögerungen bis zur Einschulung aufzuholen.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geboren wurden, sind für das Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig und werden der Reihe nach ihren Geburtsmonaten zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Begonnen wird mit den Kindern, die ab dem 1. Oktober 2020 geboren sind.
Sobald diese Kinder untersucht wurden, folgen die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geboren wurden und dann zum Schuljahr 2028/2029 schulpflichtig sind. So wird der Untersuchungszeitpunkt schrittweise nach vorne verlegt.
Die Schuleingangsuntersuchungen für die Kinder werden wie gewohnt von den Fachkräften der Sozialmedizin in den Räumen des Landratsamtes in Neu-Ulm und Illertissen durchgeführt.
Zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Untersuchungszeitraum wird den Eltern ein ausführliches Einladungsschreiben mit einer individuellen Kennnummer zugeschickt. Durch Eingabe dieser Kennnummer kann online ein Termin für die Kinder gebucht werden. Termine sind sowohl vormittags als auch nachmittags in Neu-Ulm und Illertissen möglich.
Weitere Infos zur Schuleingangsuntersuchung sowie die häufigsten Fragen und Antworten gibt es auf der Website unter
https://www.landkreis-nu.de/Schuleingangsuntersuchung
Beantragung Zweitschrift Mitteilungsbogen
Alle Eltern erhalten nach der Schuleingangsuntersuchung beim Öffentlichen Gesundheitsdienst einen Mitteilungsbogen. Dieses Formular wird für die Schulanmeldung benötigt und muss deshalb aufbewahrt werden, um es zur Einschulung bei der Schule vorzulegen. Das Formular gilt weiterhin, auch wenn die Kinder später eingeschult werden, weil sie zurückgestellt wurden.
Sollten die Eltern bei der Schulanmeldung den Mitteilungsbogen nicht mehr vorliegen haben, so kann eine Zweitschrift beim Öffentlichen Gesundheitsdienst über die Website beantragt werden. Diese Zweitschrift ist ab Mai 2026 gebührenpflichtig. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich die Zweitschrift postalisch zusenden zu lassen oder persönlich beim Öffentlichen Gesundheitsdienst in Neu-Ulm abzuholen.
Die Zweitschrift kann über folgendes Online-Formular angefordert werden:
Online Formular zur Anforderung einer Zweitschrift Mitteilungsbogen